Die Teilnehmergemeinschaft (TG) der Zusammenlegung Irndorf und die untere Flurbereinigungsbehörde (uFB) des Landratsamts Tuttlingen übergaben am 23. September 2024 die im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens hergestellten Anlagen der Landschaftspflege, des Erholungswesens und der Denkmalpflege an die Gemeinde Irndorf. Diese „Gemeinschaftlichen Anlagen“ sind Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens.
Die Anlagen wurden in den Jahren 2016 bis 2020 von der Teilnehmergemeinschaft hergestellt und seit mindestens vier Jahren auch durch diese betreut und gepflegt. Die Gemeinde hat sich im Vorfeld des Verfahrens bereit erklärt, diese Anlagen zu übernehmen und zu pflegen.
Die Ausgleichsmaßnahmen teilen sich in zehn verschiedene Maßnahmen auf, u.a. wurden Saumstreifen, Steinriegel oder extensive Magerwiesen angelegt und Acker in Grünland in der Wasserschutzzone II umgewandelt. Des Weiteren wurden Erstpflegemaßnahmen durch Brachemahd und Entnahme von Gehölzen in besonders wertvollen Bereichen der Naturschutzgebiete Simonstal und Trobenholz-Vogelbühl durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch das Regierungspräsidium Freiburg, Referat für Naturschutz und Landespflege, weiterentwickelt und gepflegt. Das Pflanzen von 19 Obstbäume konnte für interessierte Eigentümer bezuschusst werden, die zur Strukturierung der Landschaft beitragen.
Im Bereich der Erholungsmaßnahmen und der Denkmalpflege wurden die Wanderparkplätze „Irndorfer Hardt“ und „Eichfelsen“ neu strukturiert und mit jeweils einer Sitzgruppe und einer Wandertafel ausgestattet. Die Feldkreuzgruppe „Drei Kreuze“ wird restauriert und nach der Erneuerung der Christusfigur im Frühjahr 2025 übergeben.
Kosten der Maßnahmen:
Für die Herstellung, Betreuung und Pflege der Landschaftspflege- und Erholungsmaßnahmen war ein Betrag von ca. 40.000 Euro erforderlich. Die Gesamtausführungskosten des Verfahrens belaufen sich auf rund 1,3 Mio. Euro. Diese Ausführungskosten werden mit 84 % vom Bund und vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Der Eigenanteil der Teilnehmer wurde zu Beginn des Verfahrens durch Gemeinderatsbeschluss gedeckelt und beträgt 49.000 Euro. Zur restlichen Finanzierung erklärte sich die Gemeinde Irndorf bereit einen freiwilligen Beitrag von bis zu 168.000 Euro zu übernehmen.
(Pressemitteilung: Landratsamt Tuttlingen)