„Erweiterte Notfallversorgung, Stufe II“ Erfolgreiche Qualitätsprüfung für die ZNA im SRH Klinikum Sigmaringen

Zu dem erfolgten Prüfverfahren gehörten verschiedene Qualitätskriterien.
Zu dem erfolgten Prüfverfahren gehörten verschiedene Qualitätskriterien. (Bild: Ralf Geithe // iStock / Getty Images Plus)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK) hat die Zentrale Notaufnahme im SRH Klinikum Sigmaringen als „Erweiterte Notfallversorgung (Stufe II) nach dem Notfallreformgesetz“ eingestuft und ihr damit einen sehr hohen Qualitätsstandard bescheinigt.

Der Leitende Arzt der ZNA, Dr. Martin Mauch, freut sich, dass „wir rechtzeitig zum Einzug in unsere neue ZNA im Neubau offiziell für diese Stufe zugelassen sind.“ Er bedankte sich bei allen Beschäftigten, welche rund um die Uhr, sieben Tage die Woche an 365 Tagen eine solch hochqualitative Versorgung der Notfallpatienten ermöglichen. Dies ist eine fachübergreifende Teamleistung, an der die Mitarbeiter der Notaufnahme – Ärzte, Pflegefachkräfte, MFAs – beteiligt sind, ebenso die Beschäftigten im Labor, der Radiologie, Chest Pain, Stroke Unit, im Traumazentrum und der Intensivstation.

Geschäftsführer Dr. Jan-Ove Faust gratulierte dem Leitenden Arzt, seinem Team und allen am Prozess Beteiligten zu dieser hervorragenden Leistung, „denn mehr als über 50 Prozent der Zentralen Notaufnahmen bestehen diese Prüfung nicht.“

MDK-Prüfkriterien

Die MDK-Prüfung erfolgte auf Initiative des SRH Klinikums, welches im Mai 2019 die Kostenträger informierte, dass in der ZNA in Sigmaringen die Anforderungen für die Stufe II erfüllt sind.

Zu dem jetzt erfolgten Prüfverfahren gehörten zum Beispiel folgende Qualitätskriterien: Bei jedem ZNA-Patienten muss innerhalb von zehn Minuten eine Behandlungspriorisierung mittels des Manchester Triage Systems durchgeführt werden.

Zudem ist der Nachweis über eine funktionierende Notfallversorgung von Schlaganfallpatienten, Herzinfarktpatienten und Patienten mit GI-Blutung zu erbringen. Weitere Vorgaben sind, dass eine angeschlossene Beobachtungsstation/ Kurzlieger-Station mit mindestens sechs Betten und für die Versorgung von Intensivpatienten mindestens 10 Betten bereitstehen, erforderlich ist zudem ein funktionierender Schockraum mit einer 24 h CT-Bereitschaft.

Des Weiteren muss die Notfallversorgung von Notfallpatienten überwiegend in der ZNA selbst erfolgen, die eine räumlich abgegrenzte, fachübergreifende Einheit mit einer eigenständigen, fachlich unabhängigen Leitung ist. Das Klinikum muss den Nachweis über eine definierte Anzahl von Fachabteilungen und weiteren Spezialeinheiten, wie Chest Pain Unit, Stroke Unit und Traumazentrum erbringen und einen Hubschrauberlandeplatz nachweisen.

Medizinischer Dienst Baden-Württemberg

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist ein organisatorisch selbstständiger und fachlich unabhängiger sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst, welcher 1990 gegründet wurde. Die Einrichtung arbeitet im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen sowie auf Basis einschlägiger Rechtsvorschriften und Richtlinien. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

(Pressemitteilung: SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH)