Ravensburger Klimaaktivisten erscheinen nicht zu Gerichtstermin: Haftbefehl ausgestellt

Ravensburger Klimaaktivisten erscheinen nicht zu Gerichtstermin: Haftbefehl ausgestellt
Im September 2021 hatten Klimaaktivisten die Basilika in Weingarten erklimmt, auch hier wurden Samuel Bosch, Charlie Kiehne und ein weiterer Aktivist festgenommen. (Bild: David Pichler / Archiv)

Eigentlich hätten die Ravensburger Klimaaktivisten Samuel Bosch und Charlie Kiehne wegen einer Aktion am Dienstag vor dem Augsburger Amtsgericht erscheinen sollen, weil ihr Anwalt keine Zeit hatte blieben auch die beiden Angeklagten der Verhandlung fern. Bundesweit wurde nun ein Haftbefehl ausgestellt, das könnte die 21- und 20-jährigen Aktivisten nun in das Gefängnis bringen.

Grund für das Verfahren war eine Aktion der Aktivisten im Jahr 2022, bei dem sie sich an einem Gebäude der Regierung von Schwaben abseilten und Transparente aufhängten. Klimaaktivisten und Naturschutzverbände hatten sich gegen eine Rohdung eines Teils des Lohwalds (Meitingen, Bayern) ausgesprochen.

Ein Bild der Aktion der Klimaaktivisten bei der Regierung von Schwaben. Dort seilten sie sich ab.
Ein Bild der Aktion der Klimaaktivisten bei der Regierung von Schwaben. Dort seilten sie sich ab. (Bild: Klimaaktivisten)

Die Hauptverhandlung wegen deren Aktion gegen die Ravensburger Klimaaktivisten Samuel Bosch und Charlie Kiehne hätte am 13. Juni in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Augsburg stattfinden sollen. Beide blieben der Verhandlung jedoch fern, weil ihr Ravensburger Rechtsanwalt Klaus Schulz keine Zeit hatte. Mehrfache Versuche Schulzs, die Verhandlung zu verschieben, blieben zunächst erfolglos und ohne positive Rückmeldung des Amtsgerichts.

„Ohne Verhandlung wollten Bosch und Kiehnle die Verhandlung nicht antreten“, heißt es in einer Pressemitteilung der Klimaaktivisten. Kurze Zeit nachdem sich Richterin und Staatsanwaltschaft in dem Verhandlungsraum einfanden, habe, so die Aktivisten, die Staatsanwaltschaft Augsburg einen sogenannten „Hauptverhandlungshaftbefehl“ erlassen. Dieser gelte auf Beschluss des Gerichts ab sofort und bundesweit.

Die Pressesprecherin des Amtsgerichts Augsburg, Andrea Hobert, sagte im Gespräch mit dem Wochenblatt: „Sollten die Angeklagten angetroffen werden, wird zunächst der Haftbefehl von der Polizei durchgesetzt. Innerhalb von 24 Stunden nach Festnahme würden die Beteiligten dann einem Richter vorgeführt, der die Chance ob die Angeklagten zu einem anderen Verhandlungstermin kommen, bewerten würde“.

Es komme dann daraufhin an wie der Richter dies einschätze. Sollte bei Bosch und Kiehne die Gefahr bestehen, dass sie erneut von Gerichtsseiten aus „nicht nachvollziehbaren Gründen“ einer Verhandlung fernbleiben, so müssten die Aktivisten vom Zeitraum der Festnahme bis zu dem nächsten Verhandlungstermin in Haft bleiben.

Ein sogenannter „Hauptverhandlungshaftbefehl“ sei eine Handhabe gegenüber Angeklagten, die einer Verhandlung ohne nachvollziehbare Gründe fernbleiben. Die Aktivisten hatten gegen den Hauptverhandlungshaftbefehl Widerspruch eingelegt, eine Augsburger Jugendrichterin bestätigte diesen jedoch. Nach eigenen Aussagen der Aktivisten seien Bosch und Kiehne noch auf „freiem Fuß“.

Gegendemonstration in Augsburg geplant

Aus Solidarität veranstalten Unterstützer der Aktivisten am Freitag eine Demonstration in Augsburg. Um 18 Uhr laden die Aktivisten zur „Solidaritätsdemonstration“ mit dem Titel „Was geht vor im Kopf von Jugendrichterin Sandra Mayer? Für ein Recht auf rechtzeitige Akteneinsicht, für rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit und gegen Übergriffe von Justiz und Polizei gegen friedlichen Klimagerechtigkeitsaktivismus“, heißt es in der Pressemitteilung.