
Coronavirus: Verwaltungsgericht stärkt Entscheidung des Landratsamts zum Mindestabstand in Schulen
Lindau (Bodensee) – Das Verwaltungsgericht Augsburg hat zwei Anträge von Schülern auf Aufhebung des Distanzunterrichts und der Klassenteilung an weiterführenden Schulen abgelehnt. Beklagter war in beiden Fällen der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Lindau (Bodensee).