12-Punkte-Programm – Stadt Ravensburg will Wohnungsbau fördern

12-Punkte-Programm – Stadt Ravensburg will Wohnungsbau fördern
Ravensburg hat in der Vergangenheit die Schaffung von Wohnraum auf vielfältige Art und Weise unterstützt. (Bild: Pixabay)

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Die Stadt Ravensburg möchte mit verschiedenen Maßnahmen den Wohnungsbau in der Stadt ankurbeln. Der Gemeinderat hat auf Vorschlag der Verwaltung dazu am 27. November ein 12-Punkte-Programm beschlossen.

Vielerorts ist Wohnraum ein knappes Gut. So auch in Ravensburg. Der fehlende Wohnraum muss dringend geschaffen werden. Allerdings sind die Bedingungen in der Wohnbaubranche aktuell sehr schlecht. Die hohe Zinsentwicklung bei Krediten und die Verteuerung von Rohstoffen sind Hauptursachen für den Einbruch der Wohnbautätigkeit. Ravensburg hat in der Vergangenheit die Schaffung von Wohnraum auf vielfältige Art und Weise unterstützt. Da sich die Rahmenbedingungen nun massiv verschlechtert haben, möchte die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten neue Wege gehen.

Insgesamt 12 Maßnahmen hat die Stadt Ravensburg aufgelegt, mit denen auch unter aktuell schwierigen Bedingungen mehr Wohnraum entstehen soll. Sie setzen bei weniger Bürokratie, mehr Bearbeitungsgeschwindigkeit und niedrigeren Kosten für Bauherren an.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Mit dem vollständig digitalisierten Baugenehmigungsverfahren kommt mehr Tempo in den Prozess. Baugenehmigungen werden dadurch schneller erteilt. Gleichzeitig sollen nur noch die wichtigsten Unterlagen einem Bauantrag beigefügt werden. Dadurch wird es einfacher.

Zusätzliches Personal soll Bauherren bei Aus- und Umbaumaßnahmen in Einfamilienhäusern beraten. Hier geht es um die Absenkung von Wohnraum pro Kopf und die Erhöhung der Sanierungsrate. In verschiedenen Fällen sinken die Baugenehmigungsgebühren. Das senkt die Baukosten und macht das Bauen attraktiver.

Es sollen mehr Ausnahmen von der Verpflichtung Stellplätze herzustellen zugelassen werden. Auch sollen die Ablösebeträge sinken. Das senkt die Baukosten.

Für die Einrichtung von Baustellen auf öffentlichen Flächen, verlangt die Stadt Sondernutzungsgebühren. Das ist für Bauherren mit zusätzlichen Kosten und mit Bürokratisierung verbunden. Daher wird die Stadt die Sondernutzungsgebühren in solchen Fällen, in denen Wohnraum entsteht, für die Jahre 2024 bis 2026 aussetzen.

In Gebieten, in denen es keinen Bebauungsplan gibt, möchte die Stadt in Zukunft mehr im Rahmen der Regelungen über Innen- und Außenbereiche zulassen.

Im Innenbereich sollen Entwicklungspotentiale mehr ausgeschöpft werden. Das könnte durch den konsequenten Ausbau von Dachgeschossen oder die Bebauung von Baulücken geschehen.

In Ravensburg werden Vorhabenträger bei größeren Projekten, wenn es vorhabenbezogene Planungen gibt, an den Infrastrukturfolgekosten beteiligt. Bis zum Ende eines Projektes können diese Kosten oftmals nicht genau beziffert werden. Das schreckt Bauträger ab. Daher will die Stadt prüfen, wie ein neues, transparentes Modell für die Berechnung der Infrastrukturfolgekosten aussehen könnte.

Die Inhalte des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum werden überarbeitet. Unter den aktuellen Bedingungen können die vereinbarten Maßnahmen nicht mehr erfüllt werden. Daher wird die Stadtverwaltung mit den Bündnispartnern das Bündnis anpassen.

Ab dem Jahr 2025 wird es rechtlich möglich sein, unbebaute Grundstücke mit einem gesonderten Hebesatz für eine Grundsteuer C zu belegen. Aus verschiedenen Gründen liegen unbebaute Grundstücke in bester Baulage Jahrzehnte brach. Besitzer halten sie für spätere Generationen zurück oder setzen in einigen Fällen auch auf Grundstücksspekulation. Die Stadtverwaltung prüft die Bedingungen für die Einführung einer solchen Steuer. Damit muss sich dann aber der Gemeinderat nochmals gesondert mit befassen.

Grundstücke sollen in Zukunft öfters auf dem Wege der Erbbaupacht an Bauherren vergeben werden. Dadurch können die Grunderwerbskosten verringert und Bodenspekulation vorgebeugt werden. Die Baugesamtkosten sinken dadurch. Die Stadtverwaltung wird hierzu eine eigene Strategie ausarbeiten, mit der sich der Gemeinderat wieder beschäftigt.

Im Rahmen der Baumschutzsatzung wird es künftig weniger Bürokratie geben. Für Bauvorhaben, für die augenscheinlich kein Konfliktpotential bestehen, werden keine Anträge und keine Kartierungen mehr erforderlich sein. Die Regelungen der Satzung gelten dabei aber selbstverständlich fort und müssen eingehalten werden.

Von diesem umfangreichen Maßnahmenbündel sollen Impulse an Bauwillige ausgehen. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp dazu: „Einfluss auf Zinsen und Baukosten hat die Stadt freilich nicht. Und auch das Baurecht liegt nicht in unseren Händen, sondern bei Bund und Land. Wir wollen uns aber nicht zurücklehnen und einfach mit dem Finger auf andere zeigen, sondern das, was in unserer Macht liegt, dazu beitragen, dass Wohnungsbau in Ravensburg einfacher und günstiger wird. Denn Wohnen ist DIE soziale Frage unserer Zeit.“

(Pressemitteilung: Stadt Ravensburg)