Schritt für Schritt voran Stadtverwaltung Konstanz verbessert Fußwegenetz

Stadtverwaltung Konstanz verbessert Fußwegenetz
Das Fußwegenetz in Konstanz soll noch sicherer werden, barrierefrei und attraktiv ausgebaut und Umwege reduziert werden. (Bild: chris-mueller // iStock / Getty Images Plus)

WOCHENBLATT

Die Voraussetzungen für den Fußverkehr in Konstanz werden weiter verbessert. Dafür sorgen der Beschluss des Handlungsprogramms Fußverkehr (HaPro Fuß) im November 2023 und das damit zusammenhängende Maßnahmenpaket für 2024. In diesem Jahr werden außerdem an vier Orten neue Fußgängerüberwege eingerichtet.

In Konstanz geht man gerne zu Fuß. Rund 30 Prozent der Wege werden nach einer Mobilitätserhebung aus dem Jahr 2018 auf „Schusters Rappen“ zurückgelegt. Um diesen Anteil auszubauen, sollen die Bedingungen für Fußgänger mit dem Handlungsprogramm Fußverkehr weiter verbessert werden: Das Fußwegenetz soll noch sicherer werden, barrierefrei und attraktiv ausgebaut und Umwege reduziert werden.

„Das HaPro Fuß hat zum Ziel, die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen. Dadurch können Menschen, die auf die eigenen Füße angewiesen sind und keine anderen Verkehrsmittel nutzen können, wie Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen, eigenständig und sicher unterwegs sein. So können sie früher bzw. länger am sozialen Leben teilhaben“, erklärt die Verkehrsplanerin und Projektleiterin des HaPro Fuß, Polina Vorobyeva vom Amt für Stadtplanung und Umwelt (ASU).

Das HaPro Fuß steckt die strategischen Ziele der Fußwegenetzoptimierung ab. Es ist ein Maßnahmenkatalog für Orte, an denen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Fußverkehrs besteht. Die Behebung baulicher Mängel wie schlechte Belagsqualität oder fehlende Gehwegabsenkungen sind dagegen nicht Teil des Handlungsprogramms. Diese Themen werden im Rahmen von Straßenbauarbeiten berücksichtigt.

Das im November 2023 vom Technischen und Umweltausschuss (TUA) beschlossene Handlungsprogramm stärkt die Fußverkehrsbelange in den städtebaulichen Planungen. Seine Inhalte definieren nicht nur die Bedarfe und Qualitätsstandards, sondern gelten auch als Planungsgrundlage für alle Vorhaben, die den Fußverkehr betreffen.

Viele Maßnahmen können vom Land Baden-Württemberg gefördert werden. Deswegen sei die Umsetzung vieler Maßnahmen erst ab 2025 geplant, erklärt Polina Vorobyeva. „Förderanträge, Bewilligungen und Abstimmungsprozesse sind dafür im Vorfeld nötig“, so die Verkehrsplanerin. Eine Ausnahme ist die Dunkelampel am Rheinsteig, die bereits 2024 eingerichtet werden soll.

Mehr Sicherheit für Fußgänger

Verbesserungen in puncto Sicherheit des Fußverkehrs bieten die vier neuen Fußgängerüberwege an Schulwegen und einem Seniorenzentrum, die 2024 installiert werden sollen, und zwar an der Gartenstraße Höhe Feldstraße, an der Eichhorn-/Hebelstraße, an der Riedstraße Höhe Karlsruher Straße und am Höhenweg/Uhlandstraße. Sie werden besonders schutzbedürftigen Personengruppen wie Kindern und Senioren eine sichere Querung ermöglichen.

Diese Maßnahmen sind Teil des Sofortprogramms zur Umsetzung von Fußgängerüberwegen, das bereits 2021 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Die Standorte für die insgesamt zehn neuen Fußgängerüberwege des Sofortprogramms waren aus einer Bestandsanalyse mit Beteiligung der Öffentlichkeit abgeleitet worden.

Verkehrsberuhigte Zonen mit mehr Aufenthaltsqualität

Ein weiteres Sonderprogramm, das 2024 umgesetzt wird, hat der TUA im November 2023 beschlossen. Zehn Straßen sollen als Verkehrsberuhigte Zonen ausgewiesen werden. Hierzu gehören z.B. die Straßen im Umfeld der Haidelmoos-Schule, einige Straßen im Eichbühl und die Fischenzstraße westlich der Grießeggstraße. Verkehrsberuhigte Bereiche – umgangssprachlich Spielstraßen – sind im Oberstegle, Kapellenweg, Höriblick, Friedrich-Pecht-Weg und in der Marienhausgasse geplant.

Um dafür kostengünstigere Lösungen zu ermöglichen, wurde 2020 in Wollmatingen am Schreinerweg das Pilotprojekt „Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich ohne Umbau“ umgesetzt – einzig mit Beschilderung und Bodenmarkierungen. Da Geschwindigkeitsmessungen die positive Wirkung der Bodenmarkierungen in einer Vorher-/Nachher-Zählung bestätigten, soll diese Gestaltungsvariante für weitere verkehrsberuhigte Bereiche standardmäßig eingesetzt werden. Wo es notwendig und sinnvoll ist, können Stellplatzmarkierungen für mehr Sicherheit der Fußgänger sorgen und den Parksuchverkehr reduzieren.

Meinung der Bürger war gefragt

Welche Handlungsbedarfe besonders dringlich sind, ermittelte die Verwaltung durch verschiedene öffentliche Befragungen und Expertisen von Ämtern, Arbeitskreisen und des Planungsbüros. 2022 wurden auf Initiative des Stadtseniorenrats Fußverkehrs-Checks in allen Stadtteilen durchgeführt. Im Frühjahr 2023 konnten sich Bürger an einer Online-Umfrage am Handlungsprogramm beteiligen.

In einer weiteren digitalen Bürgerbeteiligung wurde ermittelt, wie dringend die jeweiligen verorteten Handlungsbedarfe aus Sicht der Öffentlichkeit sind. 3.800 Rückmeldungen gingen ein. Kriterien für einen dringenden Handlungsbedarf waren unter anderem Fragen wie: Handelt es sich um einen Schulweg? Liegt der Weg in der Nähe schutzbedürftiger Einrichtungen? Wie viele Unfälle gab es in den Jahren 2019 bis 2021?

Diese Bürgerbeteiligung ermöglichte es, eine Priorisierung der Handlungsbedarfe nach Dringlichkeit zu erstellen. Fielen alle drei Kriterien positiv aus, wurde einem Handlungsbedarf die höchste Dringlichkeitsstufe – die Stufe 1 – zugewiesen. Waren alle drei Kriterien negativ, wurde einem Handlungsbedarf die niedrigste Dringlichkeitsstufe – die Stufe 3 – zugewiesen.

In einigen Fällen wurde auch die von der Projektgruppe vorgeschlagene Dringlichkeitsstufe durch das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ersetzt. Darauf aufbauend und gemeinsam mit dem Arbeitskreis Rad- und Fußverkehr sowie den Ortschaftsräten Dettingen-Wallhausen, Litzelstetten und Dingelsdorf wurde eine Prioritätenliste erstellt, aus der das Arbeitsprogramm 2024 hervorgegangen ist. Hier untenstehend sind die Stellen gelistet, für die in 2024 geeignete Maßnahmen geplant werden sollen.

Jährliche Prioritätenliste und Umsetzung

Jährlich sollen weitere Maßnahmenprogramme folgen, die auf der Prioritätenliste basieren. Nach Möglichkeit sollen jeweils alle Stadtteile berücksichtigt werden. Die Vorgehensweise bleibt gleich: Die Verwaltung macht für die einzelnen Standorte konkrete Umgestaltungsvorschläge, die mit dem Arbeitskreis Rad- und Fußverkehr abgestimmt und in den Ortschaftsräten beraten werden. Die Umsetzung erfolgt aufgrund der Planungs- und Abstimmungsprozesse sowie der Antragstellung für Fördermittel im Folgejahr.

Das Budget für die Umsetzung des HaPro Fuß beträgt nach einem Beschluss des Gemeinderats im November 2022 jährlich 250.000 Euro; hierzu können weitere 200.000 Euro Fördermittel kommen, wenn sie beantragt und bewilligt werden. Mit einer solchen Summe können im Jahr etwa 10 bis 30 Maßnahmen umgesetzt werden – je nach Umfang. Größere Projekte zur baulichen Straßenumgestaltung, beispielsweise die Umgestaltung der Konzilstraße, lassen sich damit nicht finanzieren.

(Pressemitteilung: Stadt Konstanz)