Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist seit 1974 ein staatlich anerkannter Erholungsort. Durch die landschaftlich bevorzugte und klimatisch begünstigte Lage, den besonderen Ortscharakter und die gute touristische Infrastruktur kann man sich in Kressbronn a. B. besonders gut erholen und die Ferien genießen.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. bleibt auch weiterhin Erholungsort, dies hat das Regierungspräsidium Tübingen bestätigt. „Die erneute Anerkennung ist eine wichtige Auszeichnung für unsere hohe touristische Qualität. Die Gäste sollen sich bei uns auch künftig wohl fühlen und erholen“, so Bürgermeister Daniel Enzensperger.
Seit 2023 müssen sich prädikatisierte Kur- und Erholungsorte alle zehn Jahre einer Überprüfung unterziehen. Die strengen Kriterien und Anforderungen wurden in Kressbronn a. B. in allen Bereichen erfüllt, insbesondere im Bereich der touristischen Infrastruktur und des Freizeitangebots. „Dies ist ein Beleg für die kontinuierliche Arbeit, die wir in die Weiterentwicklung unseres touristischen Angebots investiert haben“, so Ronja Riedlinger, Leiterin der Tourist-Information.
Prädikat „Erholungsort“ ermöglicht die Erhebung einer Kurtaxe
Das Prädikat „Erholungsort“ ist für Kressbronn a. B. von großer Bedeutung. Es ermöglicht der Gemeinde unter anderem, eine Kurtaxe zu erheben. „Die Kurtaxe ist ein wichtiger Baustein für die Finanzierung unseres touristischen Angebots“, so Bürgermeister Enzensperger.
„Dank der Kurtaxe können wir zum Beispiel unsere schönen Parkanlagen, Ruhebänke und Wanderwege pflegen und in Stand halten.“ Die erneute Anerkennung ist für Kressbronn a. B. Ansporn und Verpflichtung zugleich. „Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Kressbronn a. B. ein Ort der Erholung und Entspannung bleibt“, so Ronja Riedlinger.
(Pressemitteilung: Gemeinde Kressbronn)