Badeverbot in Friedrichshafen Nach Starkregen und Hochwasser nicht im See baden

Nach Starkregen und Hochwasser nicht im See baden
Es sei zu erwarten, dass aufgrund des Hochwassers Verunreinigungen in den See gelangen, die die Qualität des Badegewässers beinträchtigen können. (Bild: Felix Kästle)

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Unmittelbar nach Starkregen und bei Hochwasser wird generell vom Baden in Bächen, Flüssen und Seen abgeraten, da es zu Verunreinigungen und dadurch gesundheitliche Gefährdungen kommen kann. Auf Empfehlung des Gesundheitsamtes, Landratsamt Bodenseekreis, hat die Stadt aktuell ein Badeverbot erlassen.

Es sei zu erwarten, dass aufgrund des Hochwassers Verunreinigungen in den See gelangen, die die Qualität des Badegewässers beinträchtigen können. Das Gesundheitsamt des Landratsamts Bodenseekreis hat der Stadt die Anordnung eines Badeverbots empfohlen, da auch gesundheitliche Auswirkungen für Badegäste wahrscheinlich seien.

Mit Blick auf den Schutz der Gesundheit gilt das aktuelle Badeverbot aufgrund der Hochwasserereignisse der letzten Tage bis voraussichtlich 14. Juni 2024 für die Badestellen Campingplatz Fischbach, Frei- und Seebad Fischbach, Freizeitgelände Manzell, Strandbad, Zeltlager Seemoos, Manzeller Hölzle, Seemooser Horn mit Württembergischer Yacht-Club, VfB Friedrichshafen Kanu, PSG Friedrichshafen und Zeppelin Universität. Das Frei- und Seebad Fischbach sowie das Strandbad Friedrichshafen sperren daher den Seezugang, Die Bäder selbst bleiben geöffnet, am Eingangsbereich wird über die Sperrung informiert. Die Stadt wird an den weiteren Badestellen mit Aushängen informieren.

Eine Probenentnahme zur Einschätzung einer möglichen Belastung ist nach dem Wochenende geplant. Sollte das Baden aufgrund guter Ergebnisse wieder bedenkenlos möglich sein, wird die Stadt das Badeverbot vorzeitig aufheben. Die Stadt empfiehlt, auch an Privatstränden und anderen offenen Seezugängen nicht in den See zu steigen.

Das Frei- und Seebad Fischbach sowie das Strandbad informieren tagesaktuell unter www.bäder.friedrichshafen.de. Die Allgemeinverfügung ist zu finden unter der Webseite.

(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)