Dem ehemaligen Bürgermeister Hans- Petermann wird zum Ehrenbürger der Stadt Riedlingen ernannt. In unserer Redaktion ging dazu eine Nachfrage ein, welche Voraussetzungen für diese Verleihung gegeben sein müssen.
Weil diese Nachfrage von fast keinem Bürger beantwortet werden kann, fragten bei Bürgermeister Marcus Schafft nach.
Wir wollten vom Stadtoberhaupt wissen, ob es eine Ehrenordnung der Stadt gibt, die das regelt. Auch fragten wir nach den Verdiensten, die dafür vorliegen müssen, wer den Antrag gestellt hat und wer die die Vergabe des Ehrentitels beschlossen hat.
Schafft ließ uns folgende Antwort zukommen:
- „§ 22 GO BaWü regelt den rechtlichen Rahmen. Unsere Ehrenordnung enthält keine weiteren Regeln.
- § 22 GO BaWü regelt in Abs. (1): Die Gemeinde kann Personen, die sich besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Es kommt also auf das Kriterium des besonderen Verdienstes an.
- Der Gemeinderat hat die Entscheidung unter dem Aspekt des langjährigen und vielfältigen kommunalpolitischen und sozialen Engagements getroffen.
- Bereits 2024 wurde aus den Reihen des Gemeinderats die Verleihung angeregt.
- Der Beschluss zur Verleihung ist Aufgabe des Gemeinderates, der dies auch vorliegend am 19. Mai 2025 beschlossen hat.
Im Landesrecht steht unter § 22 (Fassung vom 24. Juli 2000) die Erläuterung dazu: Die Gemeinde kann Personen, die sich besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Das Ehrenbürgerrecht kann wegen unwürdigen Verhaltens entzogen werden.