Bei der Veranstaltung Brezel 2.0 sagte Bürgermeister Marcus Schafft den Anwesenden, dass das Landratsamt die Rechtsprüfung, ob die Stadt Eigentum im Ärztehaus erwerben können, noch immer nicht abgeschlossen habe. Das Landratsamt widerspricht dieser Darstellung eindeutig. Wir berichteten.
Wir fragten bei den Ratsfraktionen nach, welche Schlüsse Ihre Fraktionen aus dem Verhalten des Bürgermeisters ziehen möchten und ob es Konsequenzen gibt. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wollten wir wissen, wie die Gemeinderäte dies den Bürgern erklären wollen.
Im Juni hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die Verwaltung im Abstand von acht Wochen über den Fortgang der Entwicklung beim AMD (Ambulant Medizinischen Versorgungszentrum) informieren soll. Hier wollten wir wissen, ob diese Zwischenberichte erfolgt sind und ob sie ggf. von den Gemeinderäten/Fraktionen eingefordert wurden.
Abschließend fragten wir nach, was die Fraktionen unternehmen wollen, damit nicht noch mehr Zeit verloren geht.
CDU und SPD: „Chancen sollten ergriffen und nicht vertan werden“
Die CDU- und SPD-Fraktion im Riedlinger Gemeinderat übermittelten uns eine gemeinsame Stellungnahme. Matthias Scheible (CDU) und Hannes Widmann (SPD) teilten mit: „Nach Sichtung der uns zur Verfügung gestellten Informationen und Berichterstattungen ist festzustellen, dass seit dem gemeinsamen Beschluss der Fraktionen über den Antrag der CDU sowie den Änderungsantrag der SPD und MtG (Mut tut Gut), insbesondere hinsichtlich der Berichterstattung binnen acht Wochen, in der Sache kaum neue Erkenntnisse gewonnen werden können.
Die bisherige Darlegung allgemeingültiger Grundsätze hilft uns aktuell nicht weiter. Die Rückmeldung lässt vermuten, das zentrale Punkte, die wichtig sind, gar nicht geprüft werden konnten. Das wirft natürlich Fragen auf, insbesondere bezüglich des Umgangs mit gemeinschaftlich beschlossenen Anträgen. Jetzt liegt es am Gemeinderat diese Situation und den bisherigen, schleppenden zeitlichen Verlauf zu bewerten. Ein Bericht über die aktuellen Erkenntnisse ist deswegen letzte Woche im Rahmen der Beschlusslage (binnen acht Wochen) durch uns eingefordert worden.
Unseres Erachtens sollten aufgetane Chancen ergriffen und nicht vertan werden.
Wir freuen uns, wenn Herr Bürgermeister im Rahmen einer der kommenden Gemeinderatssitzungen — unter Berücksichtigung der bestehenden Beschlusslage — uns nun an seinen Überlegungen zur sachlichen Abarbeitung des wichtigen Themas teilhaben lässt. Auch diese Chance des Austausches wollen wir nicht ungenutzt lassen, um die Entwicklung am Gesundheitszentrum rund um das AMD konstruktiv voranzutreiben. Wir haben jedoch die Erwartung, dass Entscheidungen getroffen werden. Potenzielle Interessenten aus der Ärzteschaft für Riedlingen brauchen eine konkrete Planungsperspektive.
Wir als SPD-Fraktion und CDU-Fraktion werden dabei auf die Umsetzung des CDU-Antrags und insbesondere und der Ergänzungen im Rahmen unsere vorhandenen Möglichkeiten drängen, weil wir weiterhin der Auffassung sind, dass dies ein wichtiger Baustein für die zukünftige und tragfähige Gesundheitsversorgung in der Raumschaft ist.“
BüL: „Wir unterstützen grundsätzlich die Stärkung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung“
Für die Bürgerliste (BüL) antwortete ihr Fraktionssprecher Joachim Reis: „Grundsätzlich unterstützt die Bürgerliste das Ziel, wohnortnahe medizinische Versorgung zu stärken. Die ärztliche Versorgung, ohne Frage ein wichtiges öffentliches Anliegen, rechtfertigt trotz allem nicht jeden Kaufpreis und jedes wirtschaftliche Risiko. Deshalb beabsichtigen wir keine automatische Übernahme zusätzlicher wirtschaftlicher Risiken, die über unser kommunalpolitisches Engagement beim AMD hinaus gehen sollen. Die Stadt hat bereits einen Kaufvertrag über Teileigentum für den Bau und Betrieb zweier OP-Säle mit Nebenräumen rechtsverbindlich abgeschlossen. Ergänzt um einen Gewerberaummietvertrag. Darüber hinaus wurde seitens des Gemeinderates und der Verwaltung nach meiner Erinnerung zu keiner Zeit ein weiteres Engagement im Hinblick auf weiteren Eigentumserwerb signalisiert. Zusätzlich beschäftigt sich der Gemeinderat mit Varianten zu Einzelförderungen für Ärzte und weitere medizinische Leistungserbringer verschiedener Fachrichtungen und hat bereits Richtlinien zur Förderung der medizinischen Versorgung verabschiedet. Auf diese Freiwilligkeitsleistungen besteht rechtlich begründet kein Anspruch. Vorbehaltlich finanziell ausreichend verfügbarer Mittel und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden diese Zuwendungen/Zuschüsse auf der Grundlage dieser Richtlinie gewährt. Die CDU hat nun zusätzlich einen Prüfantrag gestellt, ob und unter welchen Bedingungen es denkbar wäre, eventuell über die Hospitalpflege einen weiteren Teileigentumserwerb im Gesundheitszentrum in Betracht zu ziehen. Darin regt sie weiter an: „Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen sind abzustimmen und/oder zu schaffen.“
Nach Auffassung der Bürgerliste läuft die derzeit, auch von Ihnen, Herr Kohler und anderen Akteuren, aufgeheizte und befeuerte Diskussion nach Vorlage einer ‚abgeschlossenen Rechtsprüfung‘ ins Leere. Der Gemeinderat hat lediglich dem Prüfauftrag mehrheitlich zugestimmt, mitnichten hat er einen weiteren Teileigentumserwerb beim im Bau befindlichen 2. Bauabschnitt des Gesundheitszentrums beschlossen. Ein vertraglich vereinbartes Rechtsgeschäft, das einer „abgeschlossenen Rechtsprüfung“ unterzogen werden könnte, liegt nicht vor. Da hilft auch kein ‚festnageln wollen‘!
Mit diesem Antrag der CDU und dessen Annahme im Gemeinderat war allen Fraktionen klar, dass Bürgermeister Schafft am 8. Juni vom Gemeinderat beauftragt war, mit dem Landratsamt Biberach in Kontakt zu treten und vorzufühlen, wie denn dort das Ansinnen weiteren Teileigentumserwerbs gesehen werden könnte. Das Ergebnis dieses Gespräches und eine Einschätzung, was nötig sein könnte, um diesen Weg zu gehen, wurde der Stadt in einem Kurzprotokoll Anfang Oktober übermittelt, den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis gebracht und ich unterstelle, diese haben umgehend ihre Fraktionsmitglieder informiert. Die Öffentlichkeit wurde durch Sie über Ihre Wertungen und Einschätzungen zu Voraussetzungen aus Sicht des Landratsamtes bei weiterem Teileigentumserwerb am 7. Oktober über Wochenblatt Riedlingen News.de informiert. Mehr gibt es nicht. Auch keine Entscheidung für oder gegen einen weiteren Teileigentumserwerb. Bei Überlegungen, weiteren Teileigentumserwerb im Gesundheitszentrum vorzunehmen, mag es durchaus Unterschiede zwischen den Fraktionen geben.
Für die Bürgerliste stellt sich die Kernfrage: Kann der Erwerb zusätzlicher nicht zum AMD gehörender Praxisflächen zu marktgerechten und stiftungsrechtlich vertretbaren Bedingungen erfolgen, ohne gegen die konkreten Förderbedingungen des AMD-Zuschusses zu verstoßen?
Und: Wie wirkt sich das angestrebte Engagement auf die Liquiditätsreserven der Hospitalstiftung aus? Kann ausgeschlossen werden, dass die Stadt für Defizite letztlich nicht doch früher oder später in Anspruch genommen werden muss?
Auch zu berücksichtigen: Projektträger für das AMD und Projektträger für das Gesundheitszentrum sind identisch. Das erfordert öffentliches Versorgungsinteresse und wirtschaftliche Begünstigung derselben Projektträger klar zu unterscheiden. Erst wenn ein entscheidungsreifer Erwerbsvorgang mit allen erforderlichen Unterlagen erarbeitet ist, kann das förmliche Prüfverfahren eingeleitet werden und es wird sich zeigen, ob weiterer Teileigentumserwerb über die Riedlinger Hospitalpflege genehmigungsfähig sein wird oder nicht.
Das wird Zeit in Anspruch nehmen. Die Bürgerliste sieht den aussichtsreicheren und schnelleren Weg bei der Gewährung finanziell verkraftbarer Zuschüsse, gebunden an in Riedlingen niedergelassene Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, um zur weiteren Verbesserung der medizinischen Versorgung in Riedlingen beizutragen.“