Gesundheitszentrum Schafft: „Einen konkreten Abschlusszeitraum für die Klärung von Rechtsfragen möchte ich nicht benennen“

Schafft: „Einen konkreten Abschlusszeitraum für die Klärung von Rechtsfragen möchte ich nicht benennen“
Bürgermeister Schafft äußerte sich zum Fortgang der Entwicklung beim AMD. (Bild: MK)

Bei der Veranstaltung „Auf eine Brezel 2.0“ am AMD wurde thematisiert, dass der Stadt Riedlingen bereits seit dem 26.03.2026 ein finales und konkretes Angebot zum Erwerb von rund 260 m² Praxisflächen im Gesundheitszentrum Riedlingen vorliegt.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde die Grundlage geschaffen, die rechtlichen Voraussetzungen eines möglichen Erwerbs durch die Stadt bzw. die Hospitalpflege zu prüfen. Diese Prüfung war auch Gegenstand eines Prüfungsauftrags durch den Gemeinderat. Zudem sollte die Verwaltung im Abstand von acht Wochen Zwischenberichte erstatten.

Nach einem persönlichen Gespräch mit Bürgermeister Marcus Schafft am Donnerstag, 1. Oktober, ergaben sich Fragen, die wir ihm zuleiteten.

Konkret fragten wir, seit wann die Stadtverwaltung die rechtliche Zulässigkeit eines Erwerbs der angebotenen Praxisflächen prüft und wann von der Stadt das Landratsamt Biberach eingeschaltet wurde, um dort Rechtsfragen klären zu lassen. Auch vom Bürgermeister wollten wir, wie bei der Nachfrage beim Landratsamt, wissen, welche kommunal- und stiftungsrechtlichen Fragen oder Problemstellungen beim Beihilfe- und Vergaberecht betroffen sind.

In einem weiteren Fragenkomplex fragten wir nach, welche Rechtsfragen nach mehr als sechs Monaten geklärt sind, warum keine abschließende rechtliche Bewertung vorliegt und ob die Gründe für die Verzögerungen bei der Stadtverwaltung, beim Landratsamt, anderen beteiligten Behörden oder bei externen Rechtsberatern zu suchen sind. Zudem wollten wir wissen, ob erneut externe Rechtsanwälte oder Kanzleien eingeschaltet wurden und ggf. wann deren Beauftragung erfolgte.

Den Berichten zu den Gemeinderatssitzungen war zu entnehmen, dass die Verwaltung in der Sache Zwischenberichte im Abstand von acht Wochen vorlegen soll. Hier interessierte uns, ob tatsächlich Zwischenberichte erfolgten und welcher Sachstand dem Gemeinderat mitgeteilt wurde.

Analog zur Anfrage beim Landratsamt wollten wir wissen, ob die Stadt angesichts der Dauer des Verfahrens nicht die Gefahr sieht, dass bereits vorhandene Interessenten für Praxisflächen abspringen, sich an anderen Standorten niederlassen oder wichtige KV-Sitze anderweitig besetzt werden.

Abschließend fragten wir, welche Möglichkeiten die Stadt sieht, die noch ausstehenden rechtlichen Prüfungen angesichts dieser zeitlichen Dringlichkeit zu forcieren bzw. zu beschleunigen und bis wann mit einem Abschluss zu rechnen ist, damit dem Gemeindestiftungsrat eine Entscheidung vorgelegt werden kann.

Schafft: „Es wurde bisher kein Beschluss über einen Erwerb gefasst“

Bürgermeister Schafft äußerte sich zu unseren Fragen:

„Vorweg ist mir eine grundsätzliche Einordnung wichtig: Ihre Fragen setzen teilweise voraus, dass seit März 2026 ein konkreter Erwerb der Praxisflächen durch die Stadt beziehungsweise die Hospitalpflege zur Entscheidung ansteht und sich die Verwaltung seither im Wesentlichen mit dessen rechtlicher Umsetzung beschäftigt. Dieser Eindruck entspricht nicht dem bisherigen Beratungs- und Beschlussstand des Gemeinderats.

Am 8. Juni 2026 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die in den vorliegenden Anträgen dargestellten Inhalte zu prüfen und hierzu regelmäßig Zwischenberichte vorzulegen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob und unter welchen rechtlichen, stiftungsrechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ein Erwerb von Flächen durch die Stadt beziehungsweise die Hospitalpflege überhaupt möglich und sinnvoll ist. Einen Beschluss über einen Erwerb hat der Gemeinderat am 8. Juni 2026 nicht gefasst.

Deshalb halte ich es für wichtig, zwischen einem konkreten Angebot, einem Prüfauftrag und einer politischen Entscheidung zu unterscheiden. Ein Angebot allein begründet weder eine Verpflichtung zum Erwerb noch ersetzt es die erforderliche Prüfung und Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien.

Die Prüfung umfasst neben rechtlichen Fragen insbesondere auch die Frage, wie ein mögliches Engagement der Stadt beziehungsweise der Hospitalpflege in die bestehenden Aufgaben und Strukturen eingeordnet werden kann. Soweit hierzu noch Abstimmungen mit weiteren Stellen oder externe rechtliche Einschätzungen erforderlich sind, werden diese entsprechend berücksichtigt. Einen konkreten Abschlusszeitpunkt möchte ich deshalb nicht nennen, solange die erforderlichen Grundlagen noch nicht vollständig vorliegen.

Auch bei der ambulanten Gesundheitsversorgung ist eine klare Rollenverteilung wichtig. Die Stadt Riedlingen sieht ihre Verantwortung darin, die Rahmenbedingungen für eine gute medizinische Versorgung vor Ort zu unterstützen, zu koordinieren und dort, wo es sinnvoll und rechtlich zulässig ist, konkrete Beiträge zu leisten. Das zeigt sich unter anderem an der Ärzteförderrichtlinie und am Engagement der Stadt rund um den AMD und das Gesundheitszentrum.

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist hingegen nicht originäre Aufgabe der Kommune. Deshalb kann die Stadt die hierfür zuständigen Akteure unterstützen, deren Aufgaben aber nicht ersetzen.

Zu Ihren konkreten Fragen hinsichtlich einzelner Abstimmungen, Zwischenberichte und möglicher externer Beratungen werde ich Ihnen die belastbaren Informationen gesondert zur Verfügung stellen, soweit diese bereits abschließend vorliegen.

Entscheidend ist aus meiner Sicht: Die Stadt blockiert keine Entwicklung. Sie arbeitet an einer belastbaren Grundlage für eine politische Entscheidung. Gerade bei einem möglichen finanziellen und stiftungsrechtlichen Engagement halte ich es für richtig, diese Prüfung sorgfältig vorzunehmen und anschließend den zuständigen Gremien eine tragfähige Entscheidungsgrundlage vorzulegen.“

Hier geht es zum Bericht mit den Fragen an das Landratsamt.

ANZEIGE