Rechtliche Prüfung AMD – Eine Rechtsprüfung durch das Landratsamt wurde bisher nicht eingeleitet

AMD – Eine Rechtsprüfung durch das Landratsamt wurde bisher nicht eingeleitet
Philipp Froedel vom Landratsamt Biberach teilte mit, dass noch kein konkreter Prüfungsauftrag zum AMD gestellt wurde. (Bild: Maximilian Kohler)

Die Stadt Riedlingen verweist im Zusammenhang mit einem möglichen Erwerb von Praxisflächen im Gesundheitszentrum Riedlingen durch die Stadt bzw. die Hospitalpflege auf eine noch nicht abgeschlossene rechtliche Prüfung und darauf, hierzu das Landratsamt Biberach eingeschaltet zu haben und dies sehr lange dauere. Dies war auch die Aussage von Bürgermeister Marcus Schafft bei der Veranstaltung „Auf eine Brezel 2.0“, die durch die CDU- und SPD-Gemeinderatsfraktion am 19. September beim AMD-Neubau durchgeführt wurde.

Bei einer persönlichen Begegnung wiederholte Schafft diese Aussage: „Die Prüfung beim Landratsamt ist noch immer nicht abgeschlossen, ich bin extra vor ein paar Tagen hingefahren.“

Vor diesem Hintergrund baten wir Landrat Mario Glaser, Kreiskämmerer Holger Adler und Pressesprecher Philipp Friedel um eine Stellungnahme zu unseren Fragen.

Dabei ging es um den Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Anfrage der Stadt Riedlingen beim Landratsamt Biberach eingegangen ist, und darum, welche rechtlichen Fragestellungen die Stadt dem Landratsamt zur Prüfung vorlegte. Ebenso fragten wir nach dem Gegenstand der Anfrage und danach, ob diese in das Kommunal-, Stiftungs-, Vergabe- oder Beihilferecht fällt.

Weitere Fragestellungen ergaben sich zum Zeitpunkt, an dem das Landratsamt erstmals auf die Anfrage der Stadt reagiert hat, und dazu, ob schon Fragestellungen geklärt wurden. Da dieser Vorgang nun schon recht lange dauert, fragten wir nach, welche Gründe eine abschließende Klärung verhindern, so etwa, ob die möglicherweise noch offenen Punkte beim Landratsamt selbst, von weiteren Behörden oder externen Rechtsberatern geklärt werden.

Einen wichtigen Aspekt stellt auch das Risiko dar, dass bei langer Dauer des Prüfvorganges Interessenten für Praxisflächen abspringen, sich andernorts niederlassen und für die Region wichtige KV-Sitze anderweitig besetzt werden. Hierzu fragten wir das Landratsamt nach der zeitlichen Dringlichkeit der Prüfung und danach, ob die Möglichkeit bestehe, diese zu beschleunigen, und bis wann mit einer abschließenden Stellungnahme gegenüber der Stadt Riedlingen zu rechnen ist.

Zudem griffen wir Angaben aus der Veranstaltung ‚Brezel 2.0‘ auf und fragten zu der Rechtsbegleitung der Stadt nach, für die laut Schafft 700.000 Euro ausgegeben wurden, ob dies die Stadt (Schafft ist ja selbst Volljurist) und/oder das Landratsamt nicht mit eigenen Bordmitteln (rechtskundigen Mitarbeitern) selbst klären konnte.

Die Stadt Bad Saulgau hatte diese teure Rechtsbegleitung für ihr Projekt Krankenhaus offenbar nicht nötig. Hier wollten wir ergänzend wissen, ob es im Landkreis Sigmaringen andere rechtliche Voraussetzungen gibt. Dort wurde in knapp drei Jahren das Krankenhaus gekauft, mit Praxen gefüllt und den Mietern ein günstiger Mietzins geboten.

Ein förmlicher Prüfungsauftrag wurde nicht vorgelegt

Friedel übermittelte uns die Antwort des Landratsamtes: „Bürgermeister Schafft hat sich mit E-Mail vom 10. Juni 2026 an den Landrat gewandt. Gegenstand war die weitere Entwicklung des AMDs Riedlingen und insbesondere die Frage eines möglichen Erwerbs zusätzlicher Räumlichkeiten im AMD-Gebäude durch die Stadt Riedlingen oder die Stiftung Hospitalpflege. Das Landratsamt Biberach hat diese Anfrage am 30. Juni 2026 beantwortet; ergänzend fand am 4. August 2026 auf Wunsch der Stadt Riedlingen ein persönliches Gespräch im Landratsamt statt.

Eine förmliche, mit Unterlagen unterlegte Prüfungsanfrage zu einem konkreten Erwerbsvorgang wurde dem Landkreis nicht vorgelegt. Im Gespräch am 4. August 2026 wurden die möglichen rechtlichen und finanziellen Auswirkungen eines weiteren Erwerbs lediglich allgemein erörtert. Angesprochen wurden dabei insbesondere stiftungsrechtliche Aspekte – etwa die dauerhafte Erhaltung des Stiftungsvermögens und die Wahrung des Stiftungszwecks – für den Fall eines Erwerbs durch die Hospitalpflege sowie, bei einem unmittelbaren Erwerb durch die Stadt Riedlingen, die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune, die kommunalrechtlichen Voraussetzungen und Fragen der Gleichbehandlung bzw. des Beihilferechts. Eine abschließende Prüfung dieser Fragen durch den Landkreis war ausdrücklich nicht Gegenstand des Gesprächs: Davon unabhängig muss die Stadt Riedlingen die kommunal-, wirtschafts-, beihilfe- und gegebenenfalls vergaberechtlichen Fragen eines eigenen Erwerbs eigenverantwortlich prüfen. Der Landkreis hat demgegenüber die Auswirkungen auf den Bewilligungsbescheid und den Kreiszuschuss für den Teileigentumserwerb des AMD-Gebäudes zu beurteilen.“

Es gibt keinen entscheidungsreifen Erwerbsvorschlag

Dementsprechend ist beim Landkreis derzeit keine rechtliche Prüfungsfrage zu einem entscheidungsreifen Erwerbsvorgang anhängig. Derzeit gibt es, so Friedel, weder offene Punkte noch eine noch nicht abgeschlossene Prüfung, und es wurden in dieser Angelegenheit auch keine externen Rechtsberater beauftragt. Der Pressesprecher präzisiert: „Eine abschließende Bewertung setzt voraus, dass ein konkretes Vorhaben mit benannter Erwerberin sowie den maßgeblichen Vertrags-, Finanzierungs- und Nutzungsunterlagen vorliegt. Genau hierin liegt auch die einzige Möglichkeit zur Beschleunigung: Sobald die Stadt Riedlingen bzw. die Hospitalpflege ein konkretisiertes Vorhaben vorlegt, kann der Landkreis die ihn betreffenden Fragen zügig beurteilen. Eine abschließende Stellungnahme ist derzeit nicht in Bearbeitung, da kein entsprechender Antrag vorliegt.“

Das Landratsamt äußerte sich auch zur zeitlichen Dringlichkeit: „Dem Landkreis liegen keine Informationen zu konkreten Interessenten, Fristen oder einer möglichen anderweitigen Vergabe von KV-Sitzen vor. Eine belastbare Bewertung der wirtschaftlichen oder versorgungsbezogenen Dringlichkeit ist daher nicht möglich.“

Zu den Rechtsberatungskosten in Höhe von 700.000 Euro und dem Vergleich zu Bad Saulgau bezog Friedel Stellung: „Die Kreisverwaltung kann diese Summe nicht bestätigen und nimmt zu den internen Beratungskosten der Stadt Riedlingen keine Bewertung vor. Auch ein Vergleich mit dem Projekt in Bad Saulgau ist nur eingeschränkt möglich, da Projekte dieser Art maßgeblich von der konkreten Trägerstruktur, der Finanzierung, den Eigentums- und Vertragsverhältnissen sowie dem jeweiligen Nutzungskonzept geprägt sind. Die dortigen Verhältnisse kann der Landkreis mangels vollständiger Informationen nicht beurteilen.“

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