Testkäufe: Jugendliche bekommen in 10 von 12 Fällen harten Alkohol!

Testkäufe: Jugendliche bekommen in 10 von 12 Fällen harten Alkohol!
In Laupheim gab es in fast allen Verkaufsstellen Spirituosen für die junge Testperson. Symbolbild. (Bild: JackF // iStock / Getty Images Plus)

Eigentlich ist der Verkauf von hochprozentigem Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. In Laupheim konnte eine 16-jährige Person bei Testkäufen allerdings in 10 von 12 Fällen problemlos hochprozentigen Schnaps kaufen – ein klarer Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen, führte das Amt für öffentliche Ordnung stichpunktartig Alkoholtestkäufe in Laupheim durch. Damit sollte die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überprüft werden. Das Ergebnis: Die Testperson kam fast überall an hochprozentigen Alkohol.

Gesetzliche Vorgaben wurden nicht eingehalten

Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Spirituosen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Mit den Alkoholtestkäufen sollte geprüft werden, ob das Verkaufspersonal sich beim Verkauf von branntweinhaltigen Getränken an die gesetzlichen Vorgaben hält. Überprüft wurden der Einzelhandel, Supermärkte und Tankstellen.

Die Testkäufe zeigten, dass die gesetzlichen Regelungen kaum beachtet werden. Zwölfmal versuchte die Testperson, branntweinhaltigen Alkohol zu kaufen. Lediglich zweimal wurde vom Verkaufspersonal die Abgabe des Alkohols verweigert. Bei den anderen zehn Versuchen konnte die Testperson problemlos den Alkohol kaufen, ohne dass nach dem Alter gefragt und der Personalausweis verlangt wurde.

Geldstrafen drohen

Bei den Testkäufen wurde die Testperson vom Amt für öffentliche Ordnung und der Polizei Laupheim begleitet und beaufsichtigt. Nach dem jeweils erfolgten Kauf gab sich die Testgruppe zu erkennen und das Verkaufspersonal wurde auf den Test angesprochen. Je nach Ergebnis gab es Lob oder leider auch Kritik. Verkaufsstellen, die sich nicht an das Jugendschutzgesetz gehalten haben, müssen nun mit einer Geldbuße rechnen.

Viele Jugendliche wirken älter, als sie sind

Bei der Testperson handelt es sich um eine 16-jährige Person, die allerdings leicht älter geschätzt werden kann. Gerade deshalb, da einige Jugendliche älter wirken, als sie tatsächlich sind, ist die Altersüberprüfung beim Alkoholkauf umso wichtiger.

Die Testkäufe zeigten, dass der Jugendschutz in den Verkaufsstellen zu wenig beachtet wird. Jugendschutz ist ein ernst zu nehmendes Thema, deshalb will die Stadt auch in Zukunft Testkäufe durchgeführt.

(Quelle: Stadt Laupheim)