Gesetzlicher Meilenstein im Kinderschutz Bundestag stärkt Strukturen gegen sexuelle Gewalt
Der Bundestag hat am 31. Januar das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) beschlossen. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung eines parlamentarisch legitimierten Amtes für einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch.