Neues Cannabisgesetz in Deutschland: Österreich will vermehrt kontrollieren

Neues Cannabisgesetz in Deutschland: Österreich will vermehrt kontrollieren
Wer kifft und danach Auto fährt, riskiert weiterhin den Führerschein, auch wenn es einen neuen THC-Grenzwert geben soll. (Bild: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand)

Die Polizei in Vorarlberg kündigt wegen der Cannabis-Teillegalisierung bei uns im Land mehr Verkehrskontrollen an. Es geht vorrangig darum, Drogenlenker aus dem Verkehr zu ziehen und den grenzüberschreitenden Handel mit Drogen zu bekämpfen.

„Es besteht potenziell die Gefahr, dass mehr beeinträchtigte Personen ein Auto lenken. Um das bestehende hohe Sicherheitsniveau in Österreich weiterhin zu gewährleisten, wird die österreichische Polizei Maßnahmen setzen“, heißt es aus dem Österreichischen Ministerium. Von der Legalisierung in Deutschland sind auch die angrenzenden Bundesländer Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg betroffen.

Dichteres Kontrollnetz

Einerseits werde es kriminalpolizeiliche Maßnahmen geben, um einen grenzüberschreitenden Drogenhandel von Deutschland nach Österreich zu unterbinden beziehungsweise zu verfolgen. Anderseits würden auch verkehrspolizeiliche Maßnahmen gesetzt, also ein dichteres Kontrollnetz und vermehrt Schwerpunktkontrollen mit Fokus auf suchtgiftbeeinträchtigte Lenker.

Eine Legalisierung in Österreich ist nicht in Sicht, eine politische Mehrheit hat sich bisher nicht gefunden. Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April in Kraft. Bis zu 25 Gramm Cannabis können Über 18-Jährige jetzt legal in der Öffentlichkeit mit sich führen. Wer aber kifft und danach Auto fährt, riskiert weiterhin den Führerschein, auch wenn es einen neuen THC-Grenzwert geben soll.

Mobile Einheiten unterwegs

Bisher gibt es für Cannabis am Steuer laut dem ADAC keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. Etabliert hat sich in der Rechtsprechung aber ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum, ab dann drohen bisher Sanktionen.

Mobile Einheiten sollen stichprobenartig und in Intervallen regelmäßig und „sehr flexibel“ kontrollieren. Man werde als „zusätzliche Maßnahme kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Kontrollen durchführen“. Dafür würden „alle freien Personalressourcen genutzt. Es gelte, „eine neue Welle an Drogen-Lenkern abzuwenden“, heißt es.

(Quelle: APA/dpa)