


Buntes Fasnetstreiben: Sigmaringen mahnt zum Jugendschutz
Das Landratsamt Sigmaringen nimmt die bevorstehende Fasnetszeit zum Anlass, auf wichtige Regeln für Jugendliche hinzuweisen. Denn auch wenn die närrische Zeit in vielerlei Hinsicht einen Ausnahmezustand darstellt - für den Jugendschutz gilt das nicht.


Es gilt einiges zu beachten Wichtig: Jugendschutzgesetz für die heiße närrische Phase
Die Fasnet ist in vollem Gange und es wird ausgelassen gefeiert. Jugendliche, die mit 16 Jahren erstmals in das närrische Treiben eintauchen, haben im Umgang mit Alkohol oft nicht genügend Erfahrungen oder überschätzen sich. Auch viele Veranstalter haben durch die lange Pause nicht die Routine in der Vorbereitung. Die Polizei gibt Tipps zum Jugendschutzgesetz (JuSchG).