Frau wird in Fahrzeug eingeklemmt Verkehrsunfall auf der B30: 65-Jährige bei Kollision mit LKW schwer verletzt

Verkehrsunfall auf der B30: 65-Jährige bei Kollision mit LKW schwer verletzt
Bei einem Verkehrsunfall in Hochdorf wurde eine Frau mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht // Symbolbild (Bild: picture alliance / Fotostand | Fotostand / Gelhot)

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Hochdorf (ots) – Mit schweren Verletzungen kam eine 65-Jährige nach einem Unfall am Mittwoch auf der B30 ins Krankenhaus. Der Unfall ereignete sich kurz vor 16.45 Uhr.

Pkw stößt mit Lkw zusammen

Die 65-Jährige wollte an der Einfahrt Hochdorf nach rechts auf die B30 einfahren. Aus Richtung Ravensburg kam ein 60-Jähriger mit seinem Mercedes Lastwagen. Er hatte Vorfahrt. Den übersah die Fahrerin des Fiat wohl. Der Lasterfahrer konnte den Unfall nicht mehr verhindern und die Fahrzeuge stießen zusammen.

65-Jährige wird im Fahrzeug eingeklemmt

Durch den Aufprall drehte sich der Fiat und kam an einer Leitplanke zum Stehen. Die 65-Jährige wurde in ihrem Auto eingeklemmt. Die Feuerwehr barg die schwer verletzte Frau. Sie kam in ein Krankenhaus. Der Fahrer des Lkw blieb unverletzt. Der total beschädigte Fiat musste abgeschleppt werden. Der Laster blieb fahrbereit. Den Schaden beziffert die Polizei auf etwa 6.000 Euro.

Hauptursachen eines Unfalls durch „Vorfahrt und Vorrang“

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut.

Volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen

Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

(Pressemitteilung: Polizeipräsidium Ravensburg)