Neue Förderung der Landesregierung für Waldbesitzer

Durch Sturm „Sabine“ angefallenes Schadholz wird in einem Nasslager aufbewahrt. Das Kreisforstamt bietet Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern eine umfassende Beratung zu Fördermöglichkeiten und Hilfen nach Extremwetterereignissen.
Durch Sturm „Sabine“ angefallenes Schadholz wird in einem Nasslager aufbewahrt. Das Kreisforstamt bietet Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern eine umfassende Beratung zu Fördermöglichkeiten und Hilfen nach Extremwetterereignissen. (Bild: Landratsamt)

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Die Wälder in Baden-Württemberg befinden sich in einer Ausnahmesituation: Extremwetterereignisse mit Dürre, Sturm und Schädlingen haben ihnen stark zugesetzt. Klimaprognosen zeigen, dass sich die gegenwärtige Situation in Zukunft häufiger wiederholen wird. In dieser Lage ist es ein zentrales Ziel der Landesregierung, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten und damit die vielfältigen Waldfunktionen langfristig sicherzustellen. Die Fördermaßnahmen der neu aufgestellten Verwaltungsvorschrift ‚Nachhaltige Waldwirtschaft‘ sollen dazu beitragen.

Zentrale Themenbereiche der Förderung stellen die Aufarbeitung und die Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen dar, welche für alle Waldbesitzarten (Kleinprivatwald, Großprivatwald und Körperschaftswald) gelten.

Das Kreisforstamt bietet Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern deshalb eine umfangreiche Beratung zu allen Fördermöglichkeiten, Unterstützung bei der Antragsstellung und die Möglichkeit, Sammelanträge zu stellen.

Aufarbeitung von Schadholz

Gefördert wird (rückwirkend ab 1. Januar 2020) die Aufarbeitung von Schadholz, das heißt, im Landkreis Biberach ist dies vor allem Sturm- und Käferholz. Waldbesitzer erhalten hier eine Förderung in Höhe von sechs Euro je Festmeter. Zusätzlich wird die weitere Bearbeitung von Schadholz gefördert. Zum Beispiel der Transport in ein Nass- oder Trockenlager, die Entrindung von Stammholz oder das Hacken von Material über sieben Zentimeter Durchmesser.

Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen

Gefördert wird ab sofort die Begründung von klimatoleranten Kulturen auf Schadflächen. Dies kann durch Pflanzung, Saat oder Naturverjüngung erfolgen. Als Mindestfläche gilt wie bisher 0,1 ha, der Laubholzanteil muss weiterhin mindestens 40 Prozent betragen. In Naturverjüngungen sind mischwuchsregulierende Maßnahmen und eine Standraumreduktion in Fichten-Bürstenwüchsen zuwendungsfähig. In diesen Fällen sind klimatolerante, wuchsunterlegene Baumarten auf den Förderflächen herauszupflegen. 

Ab 2021 ist zudem die Förderung der Bewässerung von Kulturen möglich.

Wie stelle ich einen Antrag?

Vorab wenden Sie sich bitte zur Beratung an Ihren zuständigen Revierleiter, Ihre zuständige Revierleiterin.

Die Antragsformulare und die Ausfüllhilfe finden Sie unter

https://www.biberach.de/ihranliegen/formulare/formulare-kreisforstamt.html

Der Antrag ist digital auszufüllen. Zwingend erforderlich ist die Unternehmensnummer (UD-Nummer), diese bitte rechtzeitig vorher beim Landwirtschaftsamt Biberach beantragen.

https://www.biberach.de/fileadmin/user_upload/Unternehmensdatei_Registrierformular.pdf

Waldbesitzer werden gebeten, den vollständigen Antrag bei ihrem zuständigen Revierleiter abzugeben. Dieser erstellt die forstfachliche Stellungnahme und leitet den Antrag an die Untere Forstbehörde weiter, die den Antrag prüft und sich bei Fragen oder Unklarheiten mit dem Waldbesitzer in Verbindung setzt.

Welche Bagatellgrenzen gelten?

Für den Privatwald mit einer Betriebsgröße von unter 200 Hektar liegt die Bagatellgrenze bei 250 Euro. Bei einer Betriebsgröße von 200 Hektar bis <= 500 Hektar liegt sie bei 1.000 Euro, ab 500 Hektar bei 2.500 Euro.

Verschiedene Maßnahmen sind zur Erreichung der Bagatellgrenzen kombinierbar. Zum Beispiel die Aufarbeitungshilfe mit der Pflanzung. Es ist zudem möglich, Sammelanträge zu stellen. Hier berät der zuständige Revierleiter, die zuständige Revierleiterin.

Kontaktdaten der Revierleiter

Revier 1 LangenenslingenJohannes Hainzl0172 7359975
Revier 2 RiedlingenBernadette Jochum0172 7194235
Revier 3 Ertingen-BussenArmin Schlegel0175 1804369
Revier 4 FederseeRené Schmid0175 1804366
Revier 5 Risstal WestPhilipp Glanz0173 1953907
Revier 6 LaupheimNorbert Schick0172 7621938
Revier 7 Risstal OstAlexander Schmid0172 7621941
Revier 8 OchsenhausenClaus Lukat0173 3062582
Revier 9 Iller-RottalKevin Rees0173 3062932

Aktuelle Informationen bietet der Newsletter des Kreisforstamtes, der per E-Mail an [email protected] abonniert werden kann.

Kreisforstamt Biberach

Wetterkreuzstraße 33

88400 Biberach

0 73 51 52 6900

[email protected]

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www.biberach.de