Positive Geflügelbestände im Landkreis Ravensburg – Beobachtungsgebiet nun auch im Landkreis Biberach

Positive Geflügelbestände im Landkreis Ravensburg – Beobachtungsgebiet nun auch im Landkreis Biberach
(Symbolbild: pixabay)

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Im Landkreis Biberach ist weiterhin noch kein Betrieb mit Anzeichen von Geflügelpest gemeldet worden. Ein größerer Junghennen-Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen hatte seit Mitte März 2021 Hühner an zahlreiche Kleinhalter in Baden-Württemberg ausgeliefert. Dadurch kam es in verschiedenen Landkreisen in Baden-Württemberg zu Ausbrüchen von Geflügelpest.

Am 1. April 2021 wurde der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Ravensburg amtlich festgestellt, nachdem sich in drei Ställen nahe Isny der Verdacht auf die hochansteckende Geflügelpest bestätigt hatte. Auch in einem geflügelhaltenden Betrieb in Bad Wurzach verendeten mehrere Hühner in Freilandhaltung. Dieser zweite Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Ravensburg wurde am 4. April 2021 amtlich festgestellt.

Nun wurden als Restriktionsgebiete ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb nahe Bad Wurzach eingerichtet. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen.

Der Landkreis Ravensburg legte mittels Allgemeinverfügung vom 1. April 2021 (geändert am 6. April 2021) ein Beobachtungsgebiet um den Sperrbezirk fest, das seit 6. April 2021 auch Gebiete des Landkreises Biberach betrifft. Dementsprechend hat das Landratsamt Biberach heute für die betroffenen Gebiete der Gemeinde Eberhardzell und des Ortsteils Haslach-Buch der Gemeinde Rot an der Rot im Landkreis Biberach eine Allgemeinverfügung erlassen.

Die Allgemeinverfügung ist ab morgen, 9. April 2021 gültig. Die Allgemeinverfügung ist unter www.biberach.de abrufbar. In der Allgemeinverfügung ist festgelegt, dass die betroffenen Betriebe entsprechende Hygienemaßnahmen durchzuführen haben. Außerdem sind sie beim Handel mit Geflügel und Eiern eingeschränkt. Sie können nur mit Auflagen und mit Genehmigung des Veterinäramtes Geflügel und Eier vermarkten. Die betroffenen Betriebe im Landkreis Biberach werden durch das Kreisveterinäramt direkt informiert.

Das Risiko eines Eintrags durch Wildvögel in eine Geflügelhaltung hat sich aufgrund der Situation nicht verändert. Daher wird derzeit vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auch von landesweiten oder landkreisbezo-genen Maßnahmen abgesehen.

Hintergrund:

Geflügelpest (Aviäre Influenza), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt in wilden Wasservögeln hat. In den vergangenen 20 Jahren gab es in Mittel- und Osteuropa immer wieder Geflügelpestausbrüche, so zuletzt seit Anfang des Jahres in mehreren Bundesländern mit Schwerpunkt im Nord- und Ostdeutschland; bei diesem Geschehen waren auch Wildvögel in Baden-Württemberg stark betroffen. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Eine Ansteckung von Menschen ist unwahrscheinlich.

Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes: http://www.fli.de

Achtung bei Zukäufen:

Da bekannt ist, dass einige Geflügelhändler aus Nordrhein-Westfalen trotz Restriktionsgebieten Geflügel, teilweise auch aus Ausbruchsbetrieben, unter anderem in Baden-Württemberg zum Kauf anbieten, werden die Geflügelhalter beim Kauf ihres Geflügels um erhöhte Wachsamkeit gebeten.

Registrierungspflicht für Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet:

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbestände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinärbehörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, Ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich auf der Internetseite des Landratsamtes. Tierhalter im Beobachtungsgebiet haben dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe der Nutzungsart, ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel mitzuteilen.

Kontakt:

Kreisveterinäramt, Telefon 07351 52 6180, Mail [email protected], Web: www.biberach.de

Für allgemeine Fragen wird beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ein Bürgertelefon eingerichtet.