Äpfel, Pflaumen, Kirschen – Vor allem auf dem Land sieht man jetzt wieder volle Obstbäume. Oft werden die Früchte gar nicht gepflückt, fallen zu Boden und vergammeln. Eine riesige Lebensmittelverschwendung! Doch das soll durch eine Aktion des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geändert werden. Ein gelbes Band signalisiert, wo gratis geerntet werden darf.
Schwer neigt sich der Ast dem Boden entgegen. Saftige Äpfel hängen daran. Manch ein rot glänzendes Exemplar konkurriert neben dem dem perfekten Schneewittchen-Apfel. Auf dem Boden liegen bereits viele Früchte und erfreuen die Insektenwelt. Doch was passiert mit all den reifen Früchten? Pflückt die denn keiner? Und ist es erlaubt, sich einfach etwas Obst mitzunehmen?
Von Diebstahl zu erlaubter Selbstbedienung
Diese Frage stellen sich dieser Tage viele Menschen. Vor allem Spaziergänger, wenn sie an den prächtigen Obstbäumen vorbei kommen. Denn eigentlich ist jetzt Erntezeit – vor allem für Äpfel, Kirschen und Pflaumen. Doch sich am Eigentum anderer zu bedienen, ist per Gesetz verboten. Theoretisch darf man nicht einmal herunter gefallenes Obst einstecken. Jedenfalls nicht, wenn es auf dem Grundstück einer Person liegt. Dann ist es streng genommen Diebstahl. Abgesehen davon, dass man auf das Grundstück gar nicht drauf darf. Auch frei zugängliche Obstwiesen gehören in der Regel jemanden. Aber nicht jeder Obstbaum-Besitzer WILL oder KANN auch seine Bäume abernten.
Viele Obstbaumbesitzer freuen sich über Abnehmer
Die Ernte ist oft mühsam. Dazu kommt die Fülle der Früchte. Wie soll einer allein oder eine einzige Familie Hunderte Äpfel verwerten? Irgendwann hängen den Familienmitgliedern der selbst gepresste Apfelmost, der Apfelkuchen und das Apfelmus zum Hals heraus. Viele der Eigentümer haben gar nichts dagegen, wenn jemand daher kommt, der ihnen ein wenig „dieser Last“ abnimmt. Doch wie kommt man an Abnehmer? Und andersherum: Woher weiß ich denn, ob ich ungestraft das Obst aus Nachbars Garten einsammeln darf?
Karte soll zeigen, wo geerntet werden darf
Um genau diese Problematik kümmert sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Obstbäume, die abgeerntet werden dürfen, sollen mit einem gelben Band markiert werden. Wer wissen möchte, wo er gratis an seine Äpfel für den Sonntagskuchen kommt, soll sich auf der Karte der Seite www.deutschland-rettet-lebensmittel.de orientieren können. Allerdings ist die nicht vollständig. Die Kreise Ravensburg, Weingarten oder Bad Waldsee sind jedoch auf jeden Fall beteiligt. Wer selbst einen Obstbaum hat, an dem sich gern bedient werden darf, kann sich hier eintragen lassen.
Damit setzen Sie ein wertvolles Zeichen gegen die Lebensmittelverschwendung in unserem Land und machen andere Menschen glücklich.