Feuerwehrförderung des Landes: Kommunen im Alb-Donau-Kreis erhalten rund 655.000 Euro

Feuerwehrförderung des Landes: Kommunen im Alb-Donau-Kreis erhalten rund 655.000 Euro
Das Land Baden-Württemberg fördert verschiedene Bauprojekte und Anschaffungen der Feuerwehren im Alb-Donau-Kreis. (Bild: Monika Skolimowksa/dpa/Zentralbild/zb/Symbolbild)

WOCHENBLATT

„Der Dienst der Feuerwehrmänner und -frauen ist ein Dienst für unsere ganze Gesellschaft. Ob Menschenrettung, Brandschutz oder Hilfe bei Unfällen und Extremwetterereignissen – die Einsatzbereiche der Feuerwehr sind vielfältig, anspruchsvoll und technisch oft hochkomplex. Damit sie sich den Aufgaben erfolgreich und sicher stellen kann, muss die Ausstattung stets funktionsfähig und auf dem neusten Stand sein. Dass das Land unsere Feuerwehren im Alb-Donau-Kreis in diesem Jahr mit 655.250 Euro an Fördermitteln unterstützt, ist eine sehr positive Nachricht“, sagte der zuständige Dezernent im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Stefan Tluczykont, über die jüngst aus Stuttgart eingetroffenen Zuwendungsbescheide.

Mit dieser hohen Summe fördert das Land Baden-Württemberg verschiedene Bauprojekte und Anschaffungen der Feuerwehren im Landkreis. Alle 14 gestellten Zuwendungsanträge aus dem Alb-Donau-Kreis wurden vom Land positiv beschieden.

„Die Fördermittel des Landes unterstützen die Städte und Gemeinden. Sie sorgen gleichzeitig dafür, dass unsere Feuerwehren ihre wichtigen Aufgaben bestmöglich erfüllen können. Sie sind aber auch ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der verantwortungsvollen Arbeit, die Haupt- und Ehrenamtliche in den Feuerwehren tagtäglich leisten“, sagte Tluczykont.

Um Zuwendungen für das Feuerwehrwesen erhalten zu können, müssen die Kommunen eines Landkreises einen Antrag auf Fachförderung beim Landratsamt vorlegen. Das Festlegen der Dringlichkeit der einzelnen Projekte nimmt der Fachdienst Bauen, Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden des Kreises vor. Das Regierungspräsidium Tübingen entscheidet dann letztlich über die Förderung der Projekte auf Basis der von diesen vorgelegten priorisierten Maßnahmenlisten.

(Pressemitteilung: Landratsamt Alb-Donau-Kreis)