Eine Frau aus Senden wurde auf einer Immobilienplattform auf ein Inserat aufmerksam, in dem ein Wohnhaus zum Kauf angeboten wurde. Für eine Besichtigung sollte sie Geld bezahlen.
Das Angebot auf der Immobilienplattform erweckte das Interesse der Frau. Als sie Interesse an dem Objekt zeigte, forderte der angebliche Verkäufer sie auf, vorab einen Geldbetrag zu überweisen. Die vierstellige Summe wäre für einen Einzelbesichtigungstermin gewesen, heißt es in einer Mitteilung.
Frau hat vorbildlich gehandelt
Die Frau handelte richtig, überwies kein Geld und verständigte die Polizei. Ermittlungen ergaben, dass die Immobilie gar nicht zum Verkauf steht.
Tipps zum Schutz vor Immobilienbetrug von der Polizei:
- Besichtigung verlangen: Bestehen Sie darauf, dass vor einer Bezahlung die Immobilie persönlich besichtigt werden kann.
- Identität überprüfen: Lassen Sie sich vollständige Kontaktinformationen geben und prüfen Sie die Identität des Verkäufers.
- Seriöse Kommunikation: Bevorzugen Sie Kommunikation über verifizierbare Kanäle und vermeiden Sie ausschließlich Mobilfunknummern, besonders aus dem Ausland.
- Vorsicht bei Überweisungen ins Ausland: Akzeptieren Sie keine Zahlungsabwicklung oder Geldübergabe im Ausland, auch wenn Reisekosten angeboten werden.
- Einfachheit bewahren: Lehnen Sie komplizierte Finanzmethoden wie Devisentauschgeschäfte oder Sicherheitsleistungen ab.
- Anzeigequellen prüfen: Achten Sie darauf, wo Ihre Immobilie beworben wird, und nutzen Sie bevorzugt vertrauenswürdige Plattformen.
- Gesunden Menschenverstand einsetzen: Hinterfragen Sie ungewöhnliche günstige Angebote und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
- Zweitmeinung einholen: Lassen Sie Verträge und Abwicklungen von Experten wie Rechtsanwälten oder Immobilienmaklern prüfen.
- Behörden einschalten: Melden Sie verdächtige Vorgänge bei der Polizei oder Verbraucherzentralen.
(Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West)