Baden-Württemberg führt rabattiertes Deutschlandticket für junge Menschen ein

Baden-Württemberg führt rabattiertes Deutschlandticket für junge Menschen ein
In Baden-Württemberg soll zum 1. Dezember 2023 ein rabattiertes Deutschlandticket für junge Menschen eingeführt werden. (Bild: structuresxx // iStock / Getty Images Plus)

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Verkehrsministerium und Kommunalverbände haben sich auf einen Weg verständigt, zum 1. Dezember 2023 ein rabattiertes Deutschlandticket für junge Menschen zum Preis von 365 Euro einzuführen. Das Ticket soll das seit März 2023 erhältliche JugendticketBW ablösen.

In Baden-Württemberg soll zum 1. Dezember 2023 ein rabattiertes Deutschlandticket für junge Menschen eingeführt werden. Darauf haben sich das Landesverkehrsministerium, der Landkreistag und der Städtetag verständigt. Das rabattierte Deutschlandticket soll dann das seit März 2023 erhältliche JugendticketBW ablösen und für den Einführungspreis von 365 Euro im Jahr angeboten werden. 

Minister Hermann: weitere Vereinfachung bei der Nutzung des ÖPNV

„Das neue rabattierte Deutschlandticket für junge Menschen kombiniert den günstigen Preis unseres JugendticketBW mit dem bundesweiten Deutschlandticket! Von Dezember an fahren junge Menschen aus Baden-Württemberg preisgünstig mit dem ÖPNV in ganz Deutschland“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch. Er betonte: „Damit setzen wir konsequent unseren Weg fort, die Tarife im Land zu vereinfachen und jungen Menschen den Einstieg in den ÖPNV so leicht wie möglich zu machen.“

Kommunen leisten Beitrag – verlässliche Finanzierung angemahnt

Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, erklärte: „Die Landkreise als ÖPNV-Aufgabenträger sehen sich als Partner des Landes bei der Überführung des Jugendtickets in ein rabattiertes Deutschlandticket und leisten dazu auch weiterhin einen maßgeblichen finanziellen Beitrag.

Allerdings ist dafür eine verlässliche Finanzierung des Deutschlandtickets auch über das Jahr 2023 hinaus durch Bund und Länder zwingend notwendig. Im Sinne einer langfristigen Planungssicherheit benötigen die ÖPNV-Aufgabenträger schließlich eine landesgesetzliche Absicherung des Deutschlandtickets – auch hier sind wir mit dem Land auf einem guten Weg.“

„Die Einführung eines rabattierten Deutschlandtickets ist der richtige Schritt zur richtigen Zeit“, bestätigte Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. „Es gelingt uns damit, die Vorteile des Deutschlandtickets mit dem günstigen Preis des bisherigen JugendticketBW zu kombinieren. Allerdings ist klar, dass mögliche Preissteigerungen beim Deutschlandticket nicht unmittelbar auf das rabattierte Ticket durchschlagen dürfen, das sonst seine Attraktivität für die jungen Menschen verlieren würde“, betonte Broß.

JugendticketBW-Regelungen werden übernommen

Die Regelungen in Hinblick auf die Kaufberechtigung und die jährliche Abo-Bindung sollen aus dem JugendticketBW übernommen werden. Kaufen können das Jahresabo demnach alle jungen Menschen aus Baden-Württemberg bis zum 21. Lebensjahr sowie Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zum 27. Lebensjahr, wenn ihr Wohn- bzw. (Hoch-) Schulstandort in Baden-Württemberg liegt.

Unter diesen Rahmenbedingungen wird das rabattierte Deutschlandticket in eine neue Förderrichtlinie des Landes überführt werden, die sich erneut an die Land- und Stadtkreise als ÖPNV-Aufgabenträger richtet, die auf dieser Basis Förderanträge stellen können. Für Inhaber des JugendticketBW ist geplant, dass diese Fahrausweise automatisch auf das rabattierte Deutschlandticket umgestellt werden.

Wie schon bislang im JugendticketBW trägt das Land 70 Prozent der Kosten für die Rabattierung, die kommunalen Aufgabenträger tragen 30 Prozent. Land, Aufgabenträger und Verkehrsverbünde werden in den kommenden Monaten die Umsetzung vorantreiben und die Details ausarbeiten. Kunden werden rechtzeitig vor dem Start des Tickets informiert. Um die Kundencenter nicht zu überlasten, werden Kunden gebeten, auf Nachfragen bei den Verbünden zum aktuellen Zeitpunkt zu verzichten.

(Pressemitteilung: Ministerium für Verkehr)