„Lockdown durch die Hintertür“ DEHOGA kritisiert 2G-Plus-Regel

„Lockdown durch die Hintertür“ DEHOGA kritisiert 2G-Plus-Regel
Die 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie ist nach Auffassung des DEHOGA unverhältnismäßig. (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer)

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Massive Kritik übt der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA an der 2G-Plus-Regelung, die ab Samstag, 4. Dezember, in der Gastronomie Baden-Württembergs gelten soll.

„Wenn auch Geimpfte und Genesene nur noch mit einem negativen Testergebnis ins Restaurant gehen dürfen, bedeutet das für die Gastronomie faktisch einen ,,Lockdown durch die Hintertür‘“, kritisiert DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. „Spontane Gasthaushausbesuche sind unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich, zumal es fast überall im Land an einer ausreichenden Testinfrastruktur fehlt.“

Der DEHOGA erwarte deshalb, dass in den nächsten Tagen sehr viele gastgewerbliche Betriebe im Land schließen und ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schicken müssen, weil sie unter den Bedingungen der neuen Corona-Verordnung nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können.

Die 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie ist nach Auffassung des DEHOGA unverhältnismäßig. „Unsere Branche ist zu keinem Zeitpunkt Pandemietreiber gewesen. Sichere Gasthausbesuche sind – zumal unter 2G-Bedingungen – problemlos möglich. Wir sehen daher keinen Grund, die Betriebe jetzt durch die 2G-Plus-Regelung in die Existenznot zu treiben“, betont Engelhardt.

Zu kritisieren sei auch die extreme Kurzfristigkeit der Regelung. Engelhardt: „Daran, was die Einführung von „2G-Plus“ von heute auf morgen für Betriebe, Beschäftigte und Gäste bedeutet, denkt offenbar niemand in der Landesregierung. Was hier passiert, ist planlos und den Betroffenen gegenüber respektlos.“

Nach Einschätzung des DEHOGA sind durch die Einschränkungen der Corona-Verordnung, die auch eine Schließung Clubs und Diskotheken vorsieht, mittelfristig wieder zahlreiche Betriebe im Land in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Es müsse daher seitens der Politik klargestellt werden, dass Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes, die aufgrund der aktuellen Anti-Corona-Regelungen nicht mehr wirtschaftlich öffnen können, gesichert Anspruch auf staatliche Überbrückungshilfe haben. „In diesem Punkt muss Ministerpräsident Kretschmann jetzt auch persönlich Druck in Berlin machen.“

Außerdem fordert der DEHOGA, die Corona-Regeln zur Kurzarbeit bis 31. März fortzusetzen. Dazu zählten die Fortgeltung der erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit sowie die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.

(Pressemitteilung: Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e.V.)