Landkreis Ravensburg überschreitet die Inzidenz von 100 – Notbremse gilt ab Dienstag, 30.03.2021

Landkreis Ravensburg überschreitet die Inzidenz von 100 – Notbremse gilt ab Dienstag, 30.03.2021
Eilmeldung: Landkreis Ravensburg führt Notbremse ein

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Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfizierten an Corona pro 100.000 Einwohner liegt nun auch im Landkreis Ravensburg seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100. Zum 27.03.2021 beträgt diese 103,0. Damit tritt auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes die sog. Notbremse ab Dienstag, 30.03.2021 mit zahlreichen Verschärfungen im Landkreis in Kraft.

Folgende Regelungen gelten laut Landratsamt Ravensburg ab Dienstag:

  • Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
  • Schließung von Sportanlagen (innen und außen) für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen (z.B. Golf) ist weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt. Es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
  • Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen.
  • Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
  • Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
  • Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts möglich.

Wann wird die Notbremse wieder aufgehoben?

Die Notbremse wird wieder aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg fünf Tage in Folge wieder unter dem Wert von 100 liegt.

„Die Lage ist angespannt und diffus“

„Wir haben die Situation im Landkreis genau geprüft“, so der Erste Landesbeamte Dr. Honikel-Günther. Die Lage ist angespannt und diffus. Wir haben eine Vielzahl von einzelnen Ausbrüchen, so z.B. in Unternehmen, Schulen oder Kindergärten. Das Infektionsgeschehen ist nicht auf einzelne, klar abgrenzbare Ausbrüche zurückzuführen. Betroffen ist der gesamte Landkreis.

Die nun kommenden Verschärfungen stellen eine große Belastung für die Bürgerinnen und Bürger und auch die Unternehmen dar. Doch lässt die Situation keine andere Wahl. Die Verschärfungen sind erforderlich, um den steigenden Infektionszahlen entgegenzuwirken. Die Notbremse ist in der Corona-Verordnung des Landes so vorgesehen. „Es ist weiterhin sehr wichtig, dass wir uns alle an die geltenden Beschränkungen halten und unsere Kontakte auf ein Mindestmaß reduzieren.“, so Dr. Honikel-Günther. „Nur so können wir es gemeinsam schaffen, einen weiteren Anstieg der Infektionen zu verhindern.“