Verbraucherschutz Gefährliche Plätzchendeko: Vorsicht vorm Zusatzstoff Titandioxid (E171)

Gefährliche Plätzchendeko: Vorsicht vorm Zusatzstoff Titandioxid (E171)
Vor allem was leuchtet und glitzert begeistert auch die Kinder. Doch gerade in dieser Plätzchendekoration ist der Zusatzstoff besonders häufig enthalten. (Bild: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)

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In der Weihnachtsbäckerei… da gibt es manche Leckerei. Aber auch giftige Inhaltsstoffe in Schokolinsen, Fondant oder Deko-Perlen. Wie das sein kann und wie Sie einen großen Bogen um das verbotene Titandioxid machen, lesen Sie hier.

Titandioxid ist in Lebensmitteln nicht mehr erlaubt. Allerdings dürfen Produkte, die von dem Verbot betroffen sind, noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden – und könnten so auch dieses Jahr noch auf dem Plätzchenteller landen.

Die Verbraucherzentrale klärt auf: Wegen seiner hohen Leucht- und Deckkraft wird er vor allem in weißen, glänzenden, glitzernden oder metallicfarbenen Produkten verwendet. Doch damit ist nun Schluss: Die Europäische Kommission hat Anfang des Jahres die Zulassung aufgehoben, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Zusatzstoff neu bewertet hatte und dabei eine erbgutschädigende Wirkung nicht ausschließen konnte.

In Dekor-Streusel oder Zuckerschrift

„Wir haben bei einer Stichprobe im Handel immer noch einige Lebensmittel mit Titandioxid gefunden“, sagt Vanessa Holste, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Grund: Die Verordnung der EU besagt, dass zwar keine neuen Produkte mit Titandioxid (E171) produziert werden, bereits hergestellte Waren aber bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden dürfen. „Gerade Zuckerwaren wie Dekor-Streusel oder Zuckerschrift sind mehrere Jahre haltbar“, so Holste weiter. „Deshalb lohnt es sich, besonders beim Einkauf von Backdekor und Süßigkeiten einen Blick auf die Zutatenliste zu werfen und Produkte ohne Titandioxid zu bevorzugen.“

In Arzneimitteln und Zahnpasta weiterhin erlaubt

Während Titandioxid in Lebensmitteln demnächst nicht mehr zu finden sein wird, bleibt der Zusatz in Arzneimitteln und Kosmetika weiterhin erlaubt. Die Verwendung von Titandioxid in Hautpflegeprodukten gilt als unbedenklich, da der Stoff nach aktuellem Kenntnisstand über die Haut nicht aufgenommen wird. Aber auch Zahnpasta zählt zu den Kosmetika und enthält häufig Titandioxid. Wer den Zusatzstoff auch hier vermeiden möchte, kann bei den Inhaltsstoffen auf die Bezeichnung Titanium Dioxide oder CI 77891 achten.

(Quelle: Verbraucherzentrale)