Für die Ausbildung zur Pflege-Fachkraft ist es nie zu spät

Für die Ausbildung zur Pflege-Fachkraft ist es nie zu spät
Eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz dauert drei Jahre als Vollzeitausbildung. Wird sie als Teilzeitausbildung durchgeführt, kann sie bis zu fünf Jahre dauern. (Bild: picture alliance/dpa | Sina Schuldt)

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Bad Waldsee (pr/le) – Bei der St. Elisabeth-Stiftung startet im Herbst wieder die Ausbildung zur Pflege-Fachkraft. Sie richtet sich ausdrücklich auch an Quereinsteiger mit Berufs- und Lebenserfahrung.

Beruf mit sozialen Kontakten

Gelassenheit und eine strukturierte Arbeitsweise sind absolut nützlich für den Job. Das berichten Kornelia Morawska (38) und Elizabeth Ikogo (48), die im Wohnpark am Rotbach in Mittelbiberach demnächst ihre Pflege-Ausbildung abschließen. Kornelia Morawska hat schon vor sechs Jahren ihren Berufsweg bei der St. Elisabeth-Stiftung als Pflegehilfskraft begonnen. „Ich wollte einen Beruf mit sozialen Kontakten“, sagt die Mutter zweier Kinder.

Quereinsteiger werden finanziell besonders gefördert

Ihre Kollegin, Elizabeth Ikogo, bringt noch mehr Lebenserfahrung mit. Die 48-Jährige hat ebenfalls zwei – fast erwachsene – Kinder und 2017 bei der Stiftung als Pflegekraft begonnen. Beide durchlaufen die dreijährige Pflege-Ausbildung, im Sommer wird es ernst mit der Abschlussprüfung. Beide Frauen profitieren von der Förderung für Quereinsteiger, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Mindestvergütung von 1900 Euro monatlich vorsieht. Die ist absolut wichtig, ohne diese Unterstützung „würden wir die Ausbildung nicht anfangen“, sagt Kornelia.

Ausbildung dauert 3 Jahre

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft dauert drei Jahre, die St. Elisabeth-Stiftung hat dafür in der Region 14 mögliche Standorte im Angebot. Der theoretische Teil findet beispielsweise in der Matthias-Erzberger-Schule in Biberach statt. Weitere Berufsschul-Standorte sind Bad Wurzach, Bad Saulgau, Ravensburg, Ulm und Ehingen.

Arbeitsagentur unterstützt ebenfalls

Der nächste Ausbildungsjahrgang startet im August, bewerben kann man sich unter [email protected]. Quereinsteiger werden besonders gefördert und erhalten statt Ausbildungsvergütung das Gehalt einer Hilfskraft. Daneben ist weitere Unterstützung durch die Arbeitsagentur möglich, wie Zuschüsse für Fahrtkosten und Kinderbetreuung. Voraussetzung für die Förderung im Sinne des Qualifizierungschance-Gesetzes ist allerdings, dass man in seinem ursprünglich erlernten Beruf seit über vier Jahren nicht mehr gearbeitet hat.

Informieren ist wichtig

Wer keinen Berufsabschluss hat, braucht den mittleren Bildungsabschluss und muss zuvor drei Jahre lang gearbeitet haben. Mehr unter www.social4you.de und www.st-elisabeth-stiftung.de, Stichwort „Geförderte Ausbildung“.