Der Griff zur Schneeschippe ist Pflicht

Der Griff zur Schneeschippe ist Pflicht
Schnee schippen / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Friedrichshafen – Auch Anwohner sind verpflichtet, bei Eis und Schnee zu räumen, und zwar werktags bis 7 Uhr Schnee. An Sonn- und Feiertagen muss bis spätestens 8 Uhr geräumt werden.

Nach der Streupflichtsatzung haben die Bürgerinnen und Bürger die Pflicht, Gehwege auf einer Breite von einem Meter zu räumen. Dies gilt auch in Siedlungsstraßen, die über keinen ausgebauten Gehweg verfügen. In diesen Straßen sind von den Anliegern Gehstreifen am Straßenrand von ebenfalls einem Meter Breite zu räumen und zu streuen.

Gestreut werden darf Splitt und Sand. Auftausalz hingegen ist nur in besonderen Fällen wie zum Beispiel bei Glatteis, Eisregen oder zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände, wenn ohne diese Mittel die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet ist, erlaubt.

Und auch die Räumzeiten sind in der Satzung der Stadt geregelt: Werktags ist bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8 Uhr zu räumen. Die Räumpflicht endet um 20 Uhr.

Den Schnee darf man weder seinem Nachbarn vor die Türe schippen, noch auf die Straße. Schnee vor Grundstückseinfahrten, Zuwegungen und Gehwegen sollte möglichst auf dem eigenen Grundstück angehäuft werden. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, sollte ein Schneewall entlang des Bordsteins (bei ausgebauten Gehwegen) bzw. entlang der Grundstücksgrenze (bei Gehstreifen am Straßenrand) angehäuft werden.

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Sollte ein Fußgänger oder Radfahrer stürzen, weil der Streupflicht nicht nachgekommen wurde, haftet der Straßenanlieger persönlich für eventuelle Unfälle.

Weitere Auskünfte darüber wann, wo und wie Schnee geräumt oder gestreut werden muss, gibt die Streupflichtsatzung der Stadt Friedrichshafen, die beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt im Rathaus, Adenauerplatz 1, 1. OG, Zimmer 18, erhältlich oder im Internet unter www.friedrichshafen.de abrufbar ist. Auskünfte zur Räum- und Streupflicht gibt Lisa Oppolzer im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt, im Rathaus, Adenauerplatz 1, Telefon 07541 203-2118.