Coronavirus: Landkreis Lindau übersteigt die 7-Tages-Inzidenz von 200

Coronavirus: Landkreis Lindau übersteigt die 7-Tages-Inzidenz von 200
Seit heute übersteigt der Landkreis laut Robert-Koch-Institut diesen Wert und damit greift laut 10. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein Automatismus. (Bild: RKI/Landratsamt Lindau Bodensee)

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Lindau (Bodensee) – Die Infektionszahlen liegen im Landkreis Lindau seit einigen Tagen knapp unter einer 7-Tages Inzidenz von 200. Seit heute übersteigt der Landkreis laut Robert-Koch-Institut diesen Wert und damit greift laut 10. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein Automatismus. Damit gelten ab Sonntag, 13. Dezember 2020 verschärfte Maßnahmen. Dies betrifft die Schulen, Musik- und Fahrschulen sowie Märkte (ausgenommen Wochenmärkte). Zudem gilt von 21 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre.

Hier die Regelungen im Einzelnen:

Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

  • eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  • der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
  • der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  • der Begleitung Sterbender,
  • von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
  • der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
  • von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Märkte sind zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.

An allen Schulen mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen findet ab der Jahrgangsstufe acht kein Unterricht in Präsenzform statt.

Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht ist in Präsenzform untersagt.

Hinweis: Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist durch eine Änderung der 10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bereits seit Freitag 11.12.2020 generell anztägig untersagt.