Vorsicht: Überrumpelung Augen auf beim Kreditportal Maxda

Augen auf beim Kreditportal Maxda
Die Verbraucherzentralen warnen davor, sich bei einem Vertragsabschluss am Telefon nicht zu einer unnötigen Versicherung überreden zu lassen. (Bild: PUGUN SJ/ iStock / Getty Images Plus)

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Bei Maxda können Verbraucher schufafreie Kredite erhalten. Die Verbraucherzentralen warnen davor, sich bei einem Vertragsabschluss am Telefon nicht zu einer unnötigen Versicherung überreden zu lassen und geben Tipps.

Verbraucher berichteten, dass sie bei der Suche nach einem schufafreien Kredit auf dem Kreditportal Maxda.de mit dem Verkauf einer Versicherung überrumpelt werden. Laut Verbraucherzentrale standen sie am Ende ohne Kredit, aber dafür mit einer für sie unnötigen Versicherung, da.

Der Anbieter bestreitet gegenüber der Verbraucherzentrale diese Masche, aber Berichte von Verbrauchern sprechen eine andere Sprache:

  • Nachdem Verbraucher ihre Daten auf dem Kreditportal maxda.de eingegeben hatten, wurden sie telefonisch von Mitarbeitern des Anbieters kontaktiert. Diese hätten im Gespräch behauptet, dass ein Kreditabschluss nur mit dem Abschluss einer Versicherung möglich sei. Das waren dann etwa Kreditratenversicherungen, aber auch für einen Kreditabschluss unübliche Versicherungen wie etwa Unfallversicherungen.
  • Die Kosten für eine solche Versicherung lagen bei etwa 30 bis 40 Euro im Monat und wurden in der Regel über eine nicht änderbare Laufzeit von 3 Jahren vereinbart.
  • In den gemeldeten Fällen kam ein Kreditabschluss trotz Kaufs einer Versicherung jedoch nicht zustande.
  • Betroffene berichteten auch, dass es schwer sei, sich beim Anbieter zu beschweren: Maxda und die als Versicherungsvermittler auftretende Veritas würden Verbraucher regelmäßig abwimmeln und auf dem gültigen Vertragsabschluss für die Versicherung beharren.

Manche Verbraucher bemerkten den Versicherungsabschluss erst, als erste Abbuchungen vom Konto erfolgten, auch weil sie zugesandte Papiere ignorierten, da es ja keinen Kreditabschluss gab. Die Widerrufsfrist für die – meist ungewollte – Versicherung war dann oft schon verstrichen.

Was können Verbraucher tun?

Um den Abschluss einer ungewollten Versicherung zu vermeiden oder ungewollte Folgen abzuwenden, können folgende Tipps helfen:

  • Achten Sie als Kreditsuchende auf die Bedingungen, die Ihnen für einen Kredit gestellt werden. Beachten Sie dabei, dass der Abschluss einer Versicherung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht zum Vertragsschluss einer Versicherung überreden. Bestätigen Sie am Telefon keine derartigen Abschlüsse, und bestehen Sie stets darauf, erst schriftliche Unterlagen einsehen zu wollen.
  • Achten Sie nach derartigen Telefonaten auf Ihren Posteingang und schauen Sie sich eingehende Unterlagen für einen Vertragsabschluss genau an.
  • Wenn Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, oder dies behauptet wird, nutzen Sie Ihr 2-wöchiges Widerrufsrecht. Wenden Sie sich dazu am besten direkt an den Versicherer. Die Frist für den Widerruf beginnt mit der Belehrung über dieses Recht. Verzichten Sie im Gespräch nicht auf dieses Widerrufsrecht.
  • Wenn Sie tatsächlich eine Restschuldversicherung (oder eine andere angebotene Versicherung) vereinbaren möchten, schließen Sie diese erst nach dem gewünschten Kreditabschluss ab.
  • Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Die Berater prüfen, ob Sie einen rechtswirksamen Vertrag abgeschlossen haben und ob Sie den Vertrag noch widerrufen können.

Auf der Homepage der Verbraucherzentralen kann ein Beschwerdeformular ausgefüllt werden.

(Pressemitteilung: Verbraucherzentrale)