Antigentest- und FFP2-Masken-Pflicht für Besuche im Krankenhaus

Antigentest- und FFP2-Masken-Pflicht für Besuche im Krankenhaus
FFP2 Maske (Bild: pixabay)

WOCHENBLATT

MCB verlängert generelles Besuchsverbot mit definierten Ausnahmeregelungen

Friedrichshafen/Tettnang (MCB) Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen und der verzögerten Auslieferung der Impfstoffe in Baden-Württemberg hat sich der Medizin Campus Bodensee (MCB) dazu entschlossen, das aktuell geltende generelle Besuchsverbot im Klinikum Friedrichshafen und in der Klinik Tettnang zu verlängern.

Dieses Besuchsverbot bedeutet, dass nur in wenigen Ausnahmefällen Patientenbesuche möglich sind. Werdende Mamas können in den und im Kreißsaal durch einen Partner begleitet werden, im Anschluss auf der Wochenstation aber nicht besucht werden. Angehörige von im Sterben liegenden Patienten können diese jederzeit einzeln besuchen, ohne zeitliche Begrenzung und auch die Anzahl der Besuchenden ist nicht beschränkt. Wichtig ist aber, dass nur Einzelbesuche ermöglicht werden können. Besucher unter 14 Jahren oder mit grippeähnlichen Symptomen erhalten keinen Einlass.

Aufgrund der jüngsten Corona-Landesverordnung gilt seit dem 1. Februar, dass alle Besucher ein Krankenhaus nur mit einem vorherigen negativen Antigentest (Corona-Schnelltest) betreten dürfen und eine FFP2-Maske tragen müssen. Besucher, die keinen negativen Test von einer anderen Teststelle mitbringen, können sich am Vortag des geplanten Besuches auch in einer der beiden MCB-Abstrichstellen testen lassen. In der Abstrichstelle des Klinikums Friedrichshafen ist dies an den Wochentagen zwischen 13 und 15 Uhr möglich, in der der Klinik Tettnang von Montag bis Freitag zwischen 12 und 14 Uhr. An den Wochenenden werden im MCB keine Antigen-Schnelltest für Besucher ermöglicht. Ein negatives Testergebnis vom Freitag gilt dann aber für das gesamte Wochenende.

In den Krankenhäusern müssen alle Besucher eine FFP-2-Maske tragen, vor allem auch dann, wenn sie im Zimmer der Patienten angekommen sind. Die Maske dient dem Schutz der Patienten, der Mitarbeitenden und der Besucher selbst. Händedesinfektion und das Anlegen von Schutzkleidung im besonderen Fall sind eine Selbstverständlichkeit.