Ab sofort: Keine 3G-Regelung im ÖPNV – FFP2-Maskenpflicht bleibt vorerst bestehen
Mit der neuesten Fassung der baden-württembergischen als auch bayerischen Corona-Verordnung vom 19. März 2022 wurden Veränderungen für den Öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. Entsprechend gilt nun ab sofort keine 3G-Regelung mehr. Weiterhin aktuell bleibt die FFP2-Maskenpflicht für alle ab 18 Jahren.
FFP2-Masken aus Apotheken: Erste Gutschein-Frist läuft in wenigen Tagen ab
Stuttgart - Über 34 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Tagen und Wochen zwei Berechtigungsscheine für den Bezug von FFP2-Masken aus Apotheken erhalten. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass die Gültigkeit für den Gutschein Nr. 1 mit dem letzten Tag des Februars abläuft.
Sanitätshaus Kühn spendet 500 FFP2 Masken für bedürftige Menschen
Martin Kühn, Inhaber des Sanitätshauses Kühn in Ravensburg, hat 500 FFP2 Masken im Wert von 1.000 € an die Tafel Ravensburg des Deutschen Roten Kreuzes und die Wohnungslosenhilfe DORNAHOF Ravensburg - Württemberger Hof als Warenspende übergeben.
Gremiensitzungen – FFP2- oder medizinische OP-Masken sind ab sofort Pflicht
Bad Waldsee (sv) - Die Corona-Infektionszahlen in Deutschland, im Landkreis Ravensburg und in Bad Waldsee sind noch immer hoch. Wer an Gremiensitzungen der Stadt Bad Waldsee teilnimmt, muss daher ab sofort eine FFP2-Maske oder eine medizinische OP-Maske gemäß der Norm der aktuellen Corona-Verordnung tragen.
Medizinische Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
Singen - Vom heutigen Montag, dem 25. Januar, muss in Bussen und Bahnen ein medizinischer Mund- und Nasenschutz getragen werden. Das teilen die Stadtwerke Singen mit. Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche medizinische Maske mit sich zu führen und sie an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahnsteige) und im Fahrzeug aufzusetzen.
FFP2-Schutzmasken-Abgabe in Apotheken: Hohe Kundennachfrage, viele Engagement, wackelige Logistik
Stuttgart – In den rund 2.400 baden-württembergischen Apotheken ist die Versorgung mit partikelfiltrierenden Schutzmasken (FFP2) für einen großen Teil der Bevölkerung angelaufen. Anspruchsberechtigt sind Menschen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie Risikopatienten. Rein rechnerisch dürften das in Baden-Württemberg rund 3,7 Millionen Menschen sein, die von den Apotheken noch bis zum 6. Januar mit je drei Schutzmasken ausgestattet werden sollen.