Aktualisierte Corona-Regeln für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Aktualisierte Corona-Regeln für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Pflegeeinrichtungen dürfen von nicht-immunisierten Besuchern auch eine Testung vor Ort in der Einrichtung verlangen (Bild: Pixabay)

WOCHENBLATT

Folgende Änderungen wurden gestern (12. Januar) vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration notverkündet und treten größtenteils am Montag, 17. Januar, in Kraft, um den Einrichtungen die Umstellung zu erleichtern:

  • Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen sich arbeitstäglich testen (Ausnahme: geimpfte und genesene Personen für die Dauer von 3 Monaten sowie Personen mit Auffrischungsimpfung).

  • Nicht-immunisierte Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen einen Antigentest, der maximal 6 Stunden alt ist, oder einen PCR-Test, der maximal 24 Stunden alt ist, vorlegen. Dieser Besucher-Testpflicht unterliegen auch nicht-immunisierte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.

  • Pflegeeinrichtungen dürfen von nicht-immunisierten Besuchern auch eine Testung vor Ort in der Einrichtung verlangen, wenn die Einrichtung die Testung während der Besuchszeiten anbietet.

(Quelle: MINISTERIUMS FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND INTEGRATION)