Wasserarmut in den Gewässern der Region führt zu Entnahme-Verbot

Wasserarmut in den Gewässern der Region führt zu Entnahme-Verbot
Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. (Bild: Pixabay)

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Kreis Ravensburg (pr/le) – Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Bis zum 8. August ist daher die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet.

Pegel sinken seit Wochen

Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg nun vorerst bis 8. August die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage. In vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht.

Ausgenommen ist das Tränken von Vieh

Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet

Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Wichtig ist, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für zwei Wochen bis zum 8. August 2022.

Verfügung kann verlängert werden

Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter amtliche Bekanntmachungen des Bau- und Umweltamtes veröffentlicht.