Zwei Fingerabdrücke auf dem Personalausweis in Zukunft Pflicht!

Zwei Fingerabdrücke auf dem Personalausweis in Zukunft Pflicht!
Personalausweise müssen ab August nächsten Jahres zwei Fingerabdrücke enthalten. (Bild: le)

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Laut einer Pressemitteilung müssen Personalausweise ab August nächsten Jahres zwei Fingerabdrücke enthalten. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 05.11.2020 setzt Deutschland europäisches Recht um.

Im Mai 2025 treten für Passbilder neue Vorgaben in Kraft: Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder direkt vor Ort gemacht werden.

Das Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen um die Ecke darf man dann nicht mehr einfach selber mitbringen. Das soll den Ausweis fälschungssicherer machen. Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können künftig ein „X“ in den Reisepass eintragen lassen statt „M“ für Mann oder „F“ für Frau. Diese Neuerung wird schon eher in Kraft treten.

Wer sich bei den deutschen Behörden als divers oder ohne Geschlecht hat registrieren lassen, soll dennoch im Pass auch weiterhin an der bisherigen Geschlechtsangabe festhalten können. Das soll dem Schutz vor möglicher Diskriminierung beim Grenzübertritt dienen.

Kinderreisepässe bleiben künftig nur noch ein Jahr gültig – mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr. Biometrietaugliche Pässe bleiben hingegen weiterhin sechs Jahre gültig. Ab dem 24. Lebensjahr muss in der Regel alle zehn Jahre ein neuer Personalausweis beantragt werden.