Zu schön um wahr zu sein: Vorsicht vor allzu verlockenden Reiseschnäppchen

Zu schön um wahr zu sein: Vorsicht vor allzu verlockenden Reiseschnäppchen
Generell sollte man bei Urlaubsbuchungen einen genauen Blick ins Impressum der Webseite werfen // Symbolbild. (Bild: CentralITAlliance/iStock / Getty Images Plus)

Viele Reiseveranstalter werben mit Rabatten für sogenannte Frühbucher. Bei uns ist es kalt und der Süden könnte bald in erreichbare Nähe kommen. Also schnell buchen und ein Schnäppchen ergattern. Leider kann sich ein Urlaubstraum schnell in einen Albtraum verwandeln.

Die Preise ändern sich bei den Onlinebuchungsportalen gefühlt im Stundentakt und die besten Angebote sind oft sehr schnell ausgebucht. So ist man leicht versucht, schnell „zuzugreifen“. Besonders bei Online-Reiseportalen gilt es, ganz genau hinzuschauen. Leider erkennt man nicht immer gleich auf den ersten Blick, ob es sich um ein betrügerisches Angebot handelt.

Eine supergünstige Reise wird nicht angeboten, um dem Urlauber zu gefallen. Der Anbieter möchte nur eins – daran verdienen. Ist ein Preis astronomisch niedrig, sollten Sie das Angebot mehrfach genau unter die Lupe nehmen. Endreinigung, Poolreinigung, Nebenkosten für Strom oder gar die Heizung können den Luxusurlaubs-Schnapper schnell in ein teures Angebot verwandeln.

Buchungen über Online-Portale genau prüfen

Ist das Traumziel gefunden und der Wunschzeitraum gebucht, verwandelt sich der schönste Urlaubstraum in einen Albtraum, wenn man feststellen muss, dass es sich bei dem Anbieter um einen Betrüger handelt, der beispielsweise mit falschen oder nichtexistierenden Ferienhäusern und -wohnungen im Internet in die Falle gelockt hat.

Tipp der Verbraucherzentrale: „Handelt es sich um neue und unbekannte Anbieter, sollten Sie den Anbieter gut prüfen. Fehlt ein Impressum komplett oder ist unvollständig, sollten Sie auf das Urlaubsschnäppchen lieber verzichten: Ohne Impressum haben Sie keine Möglichkeit, später Ansprüche zu stellen. Wenn ein Impressum vorhanden ist, sollten Sie den vermeintlichen Geschäftssitz über Suchmaschinen und Satellitenansichten überprüfen. Oft lässt sich hier schon erkennen, ob an dieser Adresse überhaupt eine Firma tätig sein kann.

So erkennen Sie betrügerische Angebot auf Online-Buchungsportalen

  • Achten Sie auf den Preis: Extrem günstige Angebote sind typisch für Fake-Angebote. Ein Vergleich mit ähnlichen Angeboten gibt Aufschluss darüber, ob der Preis realistisch sein kann.
  • Leisten Sie keine Vorkasse: Die Betrüger verlangen häufig den gesamten Preis im Voraus. Vorsicht, das überwiesene Geld ist unwiederbringlich weg. Besser ist es, per Lastschrift oder mit Kreditkarte zu bezahlen.
  • Online-Buchungen sollten auf jeden Fall über eine verschlüsselte Verbindung erfolgen (https).

Suchmaschinen bieten laut der Verbraucherzentrale auch eine gute Möglichkeit, vermeintliche Reiseschnäppchen zu entlarven. Überprüfen Sie den Standort der angebotenen Unterkunft, ob die Angaben des Anbieters überhaupt stimmen können. Bei Satellitenaufnahmen zeigt sich schnell, ob das Hotel tatsächlich am Strand liegt, der Pool vorhanden ist, oder aber die Größe und Lage der Unterkunft tatsächlich den Versprechungen der gezeigten Fotos des Anbieters entsprechen.

Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind oder den Verdacht haben, informieren Sie umgehend die Portalbetreiber und erstatten Anzeige bei der örtlichen Polizei.

Tipps: Bei den Verbraucherzentralen gibt es einen Fakeshop-Finder und bei der Polizeilichen Kriminalprävention kann man sich das ausführliche und kostenlose Faltblatt „Sicherheit rund um Ihren Urlaub“ herunterladen.

(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention und Verbraucherzentralen)