Für Winterreifen gibt es in Europa keine einheitliche Regelung. In jedem Land gelten eigene Vorschriften. In der Schweiz droht dem Fahrer bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen beispielsweise eine erhebliche Mithaftung. Der ADAC klärt auf.
In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt: Sind die Straßenverhältnisse winterlich, also beispielsweise bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte, darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein. Im benachbarten Ausland sieht es hingegen zum Teil anders aus.
Österreich
Hier gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen vom 1. November bis 15. April Winterreifen oder je nach Beschilderung Schneeketten aufgezogen werden. Hält man sich nicht daran, muss man tief in die Tasche greifen – in Extremfällen drohen Bußgelder sogar bis zu 5.000 Euro.
Italien
Es gibt keine landesweit einheitlichen Regelungen, denn jede Provinz kann selbst entscheiden, wie sie eine Winterreifenpflicht handhaben möchte. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen mit Beschilderung hingewiesen. In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht.
Auf den übrigen Straßen Südtirols besteht lediglich eine situative Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Tipp: Vor der Reise nach Italien über die Regelungen vor Ort informieren.
Frankreich
Hier gilt eine permanente Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 31. März – jedoch nur für Bergregionen. Durch Beschilderung kann auch in anderen Regionen kurzfristig eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Wer ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 135 Euro rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden.
Schweiz
Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Jedoch können hier Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. So droht eine Mithaftung, wenn es zu Unfällen mit Sommerbereifung bei winterlichen Verhältnissen kommt. Mit extra Beschilderungen kann eine Schneekettenpflicht angeordnet werden.
Slowenien
Winterreifen-Pflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimeter aufweisen. Anstelle von Winterreifen können auch Ganzjahresreifen (M+S) mit einer Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern verwendet werden.
Kroatien
Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt witterungsabhängig eine Winterreifen-Pflicht. Diese wird per Verkehrszeichen angeordnet. Es müssen mindestens zwei Winterreifen (M+S) auf der Antriebsachse montiert sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 Millimeter. Verstöße werden mit rund 95 Euro geahndet.
Weitere Infos gibt`s beim ADAC.
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(Quelle: ADAC)