Wer nur kirchlich verheiratet war, bekommt keine Witwenrente

Wer nur kirchlich verheiratet war, bekommt keine Witwenrente
Ohne Rechtsauswirkung: Kirchliche Heirat ohne standesamtliche Trauung. (Bild: pixabay)

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In Deutschland können Paare seit 2009 auch ohne vorherige standesamtliche Trauung heiraten. Sie müssen aber beachten, dass sich eine rein kirchliche Eheschließung auf die gesetzliche Rentenversicherung nicht auswirkt.

Rechtswirksam sind nur standesamtliche Trauungen

Betroffene erhalten deshalb nach einer rein kirchlichen Eheschließung beim Tod ihres Ehepartners keine Witwen- oder Witwerrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Rechtswirksam sind nach wie vor nur standesamtliche Trauungen.

Anspruch bleibt

Daraus ergibt sich aber auch, dass Verwitwete bei einer erneuten Trauung ohne Standesamt weiterhin ihren Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente behalten. Erst bei einer standesamtlichen Heirat fällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente weg. Dafür wird in diesem Fall eine Rentenabfindung gezahlt.

Viele Infos

Ausführliche Informationen rund um dieses Thema gibt’s im kostenfreien Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung – zum Stöbern online und zum Herunterladen.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)