Im Dezember steigt die Weihnachtsstimmung. Einige wollen diese auch an ihrem Auto zum Ausdruck bringen. Das ist zwar nicht prinzipiell verboten, doch bei blinkenden Figuren hat der Spaß ein Loch. Der ADAC klärt auf.
Für richtige Weihnachtsfans gibt es jetzt kein Halten mehr. Das Haus, der Garten und sogar das Auto werden aufgehübscht und mit viel Bling-Bling versehen. Für den festlichen Glanz im und am Auto gibt es allerdings Grenzen, laut dem ADAC. Hier einige Dinge, die beachtet werden sollten, damit man trotzdem sicher auf den Straßen unterwegs ist.
Nummernschild nicht verdecken
Bei Außendeko gilt: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet und die Sicht des Fahrers darf nicht behindert werden. Auch muss die Beleuchtung des Fahrzeugs immer frei sein und das Nummernschild darf nicht verdeckt sein. Eine gut befestigte rote Nase auf dem Markenlogo ist zum Beispiel zulässig. Vor Autobahnfahrten sollte Außendeko jedoch abgenommen werden, denn sie kann sich bei hohen Geschwindigkeiten vom Fahrzeug lösen.
Deko im Fahrzeuginnenraum muss ebenfalls gut gesichert sein. Christbaumkugeln am Rückspiegel oder Plüschtiere auf der Hutablage sind erlaubt, dürfen sich jedoch während der Fahrt nicht lösen und durch den Innenraum fliegen. Andernfalls droht ein Verwarngeld von 35 Euro. Wird die Sicht des Fahrers beeinträchtigt, werden 10 Euro fällig.
Blinke-Figuren blenden andere Verkehrsteilnehmer
Lichterketten, LED-Deko oder blinkende Figuren sind hingegen grundsätzlich verboten. Andere Verkehrsteilnehmer könnten dadurch geblendet und abgelenkt werden. Nach § 49a StVZO sind am Fahrzeug nur die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen erlaubt. Hier droht nicht nur ein Bußgeld von bis zu 20 Euro, im Extremfall kann sogar die Betriebserlaubnis erlöschen. Kommt es zu einem Unfall, haftet man im Zweifel mit.
Weitere Informationen gibt’s beim ADAC.