Endlich wieder ein neuer Haarschnitt plus flotter Farbe. Was aber ist, wenn der Friseur die Haare verfärbt, die Strähne einfach abschneidet oder einen höheren Preis als erwartet verlangt? Damit das Ganze nicht zum Streit führt, gibt es einiges zu beachten.
Während sich 39 Prozent der Männer ihre Haare mindestens einmal im Monat schneiden lassen, machen das nur 15 Prozent der Frauen. Frauen dürfen beim Figaro dafür meistens tiefer in die Tasche greifen. Diese Preisdifferenzierung wird „Gender Pricing“ genannt.
Preisliste muss gut sichtbar sein
Das Wichtigste für die Verbraucher beim Friseur ist eine gut sichtbare Preisliste für wesentliche Leistungen. Preisspannen für eine Leistung sind laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht zulässig. Beim ausgeschilderten Trocken-Haarschnitt für 26 Euro bleibt es aber meistens nicht. Oft werden zusätzliche Leistungen wie die Verwendung einer aufbauenden Spülung beim Waschen, eine spezielle Packung für die Haare oder Gel und Wachs zum abschließenden Styling.
Diese Leistungen kann der Haarsalon zusätzlich in Rechnung stellen, muss jedoch vorher nachfragen, ob sie auch gewünscht sind. „Fragen Sie direkt nach, ob – und gegebenenfalls wie viel – die zusätzlichen Leistungen kosten“, so die Verbraucherzentrale.
Rechte und Pflichten beim Preis
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV § 12 Preisangaben Leistungen) müssen Friseurgeschäfte die Preise ihrer wesentlichen Leistungen durch einen Aushang der Preisliste transparent machen und sich bei der Abrechnung daran halten. Wird an der Kasse ein höherer Preis für eine Leistung verlangt als auf der Preisliste steht, müssen Sie den höheren Betrag nicht bezahlen, sondern nur den ausgewiesenen Preis.
Meldung an das Landratsamt
Verstoßen Friseurgeschäfte gegen die Preisangabenverordnung, indem es keinen Preisaushang gibt oder falsche Preise angegeben sind, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann von den Behörden geahndet werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Anbieter gegen die Preisangabenverordnung verstößt, können Sie sich an das Landratsamt oder den Stadtkreis wenden, in dessen Bezirk sich das Geschäft befindet.
Mangelhafte Leistung?
Die neue Farbe ist nicht wie erwartet und die gewünschte Kurzhaarfrisur viel kürzer als besprochen? Allein die Unzufriedenheit mit der neuen Frisur oder der neuen Farbe stellt noch keinen Grund für einen Mangel dar. Wurde der Wunsch einer Kundin „falsch verstanden“, das Ergebnis ist aber handwerklich in Ordnung, ist es schwer festzustellen, bei wem die Schuld liegt.
Ein Mangel ist allerdings dann gegeben, wenn sich Friseure nicht an getroffene Absprachen halten, zum Beispiel die Haare viel kürzer schneiden als besprochen oder eine falsche Farbe verwenden. Weisen Friseure vor dem Färben der Haare nicht darauf hin, dass es durch die Naturfarbe oder Struktur der Haare zu Abweichungen der gewünschten Farbe kommen kann, stellt das einen Mangel dar.
Wer einen Mangel feststellt, sollte den Friseur so schnell wie möglich informieren – am besten gleich im Salon reklamieren. Kommt es etwa zu Verätzungen der Kopfhaut, oder schneidet der Friseur dem Kunden ins Ohr, kann die Zahlung von Schmerzensgeld in Betracht kommen, heißt es bei der ERGO-Direkt. Ein Schmerzensgeld kann zum Beispiel nicht schon dann verlangt werden, wenn die Kundin über die kurzen Haare traurig ist.
Vorgehen bei der Reklamation
Sprechen Sie am besten noch vor dem Bezahlen an, dass das Ergebnis nicht wie besprochen ist. Wenn die Arbeit mangelhaft ist, muss das Friseurgeschäft eine Nachbesserung anbieten, zum Beispiel die Haare nochmal färben. Führt eine Nachbesserung nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie Schadenersatz verlangen. Die Höhe einer Entschädigung hängt vom entstandenen Schaden und dem Ausmaß der mangelhaften Leistung ab.
Verbraucherzentrale: „Wenn Friseure nicht einsehen wollen, dass die eigenen Leistungen mangelhaft sind, müssen Sie Ihren Anspruch auf Nachbesserung oder Schadenersatz mit einem Anwalt durchsetzen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, erkundigen Sie sich dort, ob die Kosten bei einem Rechtsstreit übernommen werden.“
Ein Gutachten kann teuer werden
Um eine mangelhafte Leistung nachzuweisen, müssen Sie darlegen können, was genau im Vorfeld besprochen wurde und wie ausführlich Sie als Kunde informiert oder eben nicht informiert wurden. Hilfreich sind hier Zeugen, die Ihre Aussage bestätigen können. Wenn die Haare durch Waschen oder Färbemittel in ihrer Struktur geschädigt wurden, können Sie ein Gutachten erstellen lassen, das diesen Schaden bestätigt. Sowohl die Vertretung durch einen Anwalt als auch die Erstellung eines Gutachtens können sehr teuer sein. Informieren Sie sich vorab über entstehende Kosten.
Wichtiges:
- Werden während des Haarschnitts oder danach zusätzliche Leistungen angeboten, fragen Sie nach ob und wie viel diese zusätzlich kosten.
- Bei besonderen Leistungen wie Hochzeitsfrisuren oder speziellen Färbungen sprechen Sie den Preis vorher hab und lassen sich den Endpreis am besten schriftlich bestätigen.
- Bei mangelhafter Leistung haben Sie Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
Die richtige Kommunikation hilft
Ein ausgiebiges, intensives und vor allem ehrliches Beratungsgespräch beim Friseur ist wichtig und kann am Ende viel Ärger und manche Träne ersparen. Viele Friseure sind offen für Fotos von der Traumfrisur. Dann weiß der Stylist genau, in welche Richtung der Wunsch gehen soll.
(Quelle: Verbraucherzentrale BaWü/ERGO)