Baden-Württemberg will die Vorgaben für Videoüberwachung lockern. Künftig sollen Kommunen deutlich einfacher Kameras einsetzen dürfen – auch mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz.
Der Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird in Baden-Württemberg erleichtert. Der Landtag will heute eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes verabschieden und damit Städten und Gemeinden mehr Handlungsspielraum geben. Bisher durften nur bestimmte Personen und Objekte gefilmt werden, etwa Kulturgüter, öffentliche Verkehrsmittel oder Amtsgebäude. Diese Einschränkung soll nun entfallen.
«Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es erhöhte Sicherheit und Transparenz», sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Künftig soll Videoüberwachung nicht mehr nur für einzelne Objekte erlaubt sein, sondern allgemein zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder im Rahmen des Hausrechts. Außerdem wird die maximale Speicherfrist für Aufnahmen auf zwei Monate ausgeweitet.
Auch der Einsatz von KI ist vorgesehen
Nach den neuen Regelungen könnten Kommunen «an schutzbedürftigen Orten die Sicherheit verbessern», erklärte Strobl. Man vertraue darauf, dass vor Ort ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Datennutzung und Datenschutz hergestellt werde, das dem Allgemeinwohl diene.
Das Gesetz ermöglicht zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung, etwa zum Schutz von Leib und Leben oder kritischer öffentlicher Infrastruktur. Dazu zählen beispielsweise technische Systeme in Schwimmbädern, die bestimmte Muster automatisch erkennen können, die auf eine mögliche Gefahr wie Ertrinken hinweisen.
Gegen wilden Müll und Kupferdiebstahl
So sollen künftig auch Plätze überwacht werden können, an denen häufig illegal Müll abgeladen wird. Ebenso könnten Wertstoffhöfe gefilmt werden, um Kupferdiebstähle zu verhindern. Die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten ist von der Gesetzesänderung nicht betroffen, da di