Pflegereform: Nachbesserungen zeichnen sich ab

Pflegereform: Nachbesserungen zeichnen sich ab
Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich für Nachbesserungen bei der Pflegereform stark gemacht. (Bild: Sebastian Gollnow/dpa)

Deutsche Presse-Agentur

Eine bessere häusliche Versorgung und mehr Flexibilität sollen ermöglicht – und pflegende Angehörige finanziell entlastet werden.

Bei der geplanten Pflegereform der Ampel-Koalition zeichnen sich noch Nachbesserungen ab. Kommen soll nun doch auch ein flexibel nutzbares Budget mit Entlastungs-Leistungen für pflegende Angehörige, wie es aus den Regierungsfraktionen hieß.

Zunächst berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland darüber. Dafür hatte sich auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stark gemacht. Im Gegenzug soll voraussichtlich eine geplante spätere Anhebung von Pflegeleistungen etwas geringer ausfallen.

Die SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: «Um die häusliche Versorgung zu stärken und pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität zu ermöglichen, werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 2025 in einem Jahresbudget gebündelt.» Zur Finanzierung solle die für 2025 geplante Dynamisierung aller Pflegeleistungen von 5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden. Damit werde der finanzielle Schwerpunkt auf die dringend nötige niedrigschwellige Entlastung pflegender Angehöriger gelegt.

Gesetzespläne kommen in den Bundestag

Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink sagte der dpa, mit dem nun geplanten «Entlastungsbudget» ab dem 1. Juli 2025 könnten pflegende Angehörige Leistungen von 3539 Euro unbürokratisch nutzen – um eine Auszeit nehmen zu können und währenddessen die Pflege sichergestellt sei. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 solle dieses Budget bereits ab 1. Januar 2024 mit 3386 Euro zur Verfügung stehen und bis Juli 2025 ebenfalls auf 3539 Euro anwachsen.

SPD und Grüne hatten in den parlamentarischen Beratungen noch auf weitere Verbesserungen vor allem für die Pflege daheim gedrängt, die über den vom Kabinett auf den Weg gebrachten Entwurf hinausgehen. Die Gesetzespläne sollen voraussichtlich an diesem Freitag abschließend in den Bundestag kommen und beschlossen werden.

Geplant ist unter anderem, den Pflegebeitrag zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte anzuheben – für Menschen ohne Kinder noch etwas stärker. Das soll auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Aktuell liegt er bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose bei 3,4 Prozent. Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld für Pflegebedürftige daheim soll Anfang 2024 um 5 Prozent steigen. Zuschläge für Pflegebedürftige im Heim sollen 2024 erhöht werden.