Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI „Meta AI“ verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.
Seit einigen Wochen sehen auch Nutzer in der EU einen kleinen blauen Kreis, wenn sie den Messenger von Facebook, die Nachrichtenfunktion von Instagram oder WhatsApp öffnen. Dahinter verbirgt sich ein intelligenter Chatbot des Konzerns Meta, der Stand jetzt Fragen beantwortet und künftig auch Hilfestellung bei der Bildbearbeitung oder Vorschläge für neue Posts machen kann. Er lässt sich nicht abschalten – Sie können Ihn lediglich ignorieren.
Daten lassen sich nicht mehr zurückholen
Damit die dahinterstehende KI für europäische Nutzer verbessert werden kann, möchte Meta alle jemals in seinen Diensten wie Facebook und Instagram veröffentlichten Inhalte von Menschen über 18 Jahren nutzen. Das können sehr viele Nachrichten, Fotos, Beiträge, Kommentare etc. sein. Das Problem dabei: Sind diese Daten einmal für KI-Training verwendet worden, lassen sie sich nicht mehr zurückholen oder löschen.
Widerspruch vor 27. Mai 2025
Meta hat angekündigt, ab dem 27. Mai mit dem KI-Training zu starten. Das bedeutet, dass Sie bis spätestens zum 26. Mai der Nutzung Ihrer Daten widersprechen sollten, wenn Sie sie nicht für die KI freigeben möchten. Danach können Ihre Daten Teil der KI werden und lassen sich daraus nicht mehr zurückholen oder löschen. Ein Widerspruch danach kann sich also nur noch auf Dinge beziehen, die Sie ab dem Zeitpunkt Ihres Widerspruchs veröffentlichen würden.
Für den Widerspruch stellt Meta Formulare bei Facebook und Instagram bereit, die allerdings nur im eingeloggten Bereich der Dienste aufgerufen werden können (siehe weiter unten).
Metas Vorgehen verstößt aus unserer Sicht gegen europäisches Datenschutzrecht. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb erneut abgemahnt. Weil das Unternehmen an seinen Plänen festhält, hat die Verbraucherzentrale NRW eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt. Wer widersprechen will, sollte das trotzdem machen!
Erneuter Versuch
Meta hatte schon im Mai 2024 angekündigt, alle öffentlichen Informationen wie öffentliche Beiträge und Kommentare von Menschen fürs KI-Training nutzen zu wollen. Aufgrund massiver Kritik von Aufsichtsbehörden, Organisationen und auch einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hatte Meta sein Vorhaben für die EU zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Mit der neuen Ankündigung startet Meta erneut den Versuch, die Daten europäischer Nutzer zu verwenden.
Um welche Daten geht es?
Meta möchte nach eigenen Angaben neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch „öffentliche Inhalte in Meta-Produkten“ nutzen, um eigene KI-Modelle zu entwickeln und weiter zu verbessern. So steht es in der Erläuterung zur Verwendung von Informationen für die generative KI bei Meta. Dabei unterscheidet Meta zwischen Informationen und Aktivitäten, die immer öffentlich sind und Inhalten, für die Sie die Einstellung „öffentlich“ wählen können. Zu den Informationen, die immer öffentlich sind, zählen laut Metas eigenen Angaben:
- Name,
- Facebook- und Instagram-Benutzername,
- Profilbild,
- Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen,
- Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind – beispielsweise Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto,
- Avatare.
Inhalte, wie z.B. Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften oder Videos, die Sie im Profil, in Stories oder Reels als öffentlich sichtbar gepostet haben, werden ebenfalls für Metas KI verwendet.
Sorgsam mit den Daten umgehen
Nicht zu den öffentlichen Informationen zählen die persönlichen Chats auf WhatsApp mit Ihren Kontakten. Diese sind grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Sobald Sie in WhatsApp jedoch mit „Meta AI“ kommunizieren oder in einen Gruppenchat integrieren, sind diese Teile der Kommunikation mit „Meta AI“ nicht mehr Ende-zu-Ende-verschlüsselt und somit „öffentlich“. Alle Anfragen und Nachrichten, die an den KI-Chatbot geschickt werden, können also doch für das Training von KI bei Meta verwendert werden. Sie sollten daher sorgsam mit Ihren Daten umgehen, wenn Sie „Meta AI“ nutzen, egal in welchem Dienst (also egal ob bei WhatsApp, Facebook oder Instagram). Geben Sie darin keine sensiblen Daten wie Namen, Geburtsdaten oder Gesundheitsinformationen an!
Wie kann ich widersprechen?
Bei WhatsApp reicht es, Meta AI zu ignorieren. Für Facebook und Instagram hat Meta ein Formular aufgesetzt. Die Formulare können über folgende Links aufgerufen werden. Dort reicht die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der Sie bei Facebook oder Instagram angemeldet sind. Die Begründung ist nicht erforderlich.
- Hier geht es zum Facebook-Formular
- Hier geht es zum Instagram-Formular
Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der Sie Facebook oder Instagram nutzen, ist Pflicht. Das weitere Textfeld kann frei bleiben, eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich.
Falls die Links nicht funktionieren
Um die Formulare auszufüllen, verlangen Facebook und Instagram, dass man sich mit seinem Nutzerkonto anmeldet. Falls auch danach die Formulare nicht erscheinen, gibt es folgende Möglichkeiten in den Apps und auf den Internetseiten der Netzwerke:
- Facebook-Profilseite (Chronik) öffnen und aufs Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone).
- „Einstellungen und Privatsphäre“ auswählen und dann „Einstellungen“,
- herunter scrollen auf „Datenschutzrichtlinie“.
- In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein).
- Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken.
- Ins Eingabefeld „Wider“ oder „Widerspruch“ eintippen.
- Auf „Widerspruchsrecht“ tippen.
- Im ersten Absatz auf den Link „zu widersprechen“ tippen.
- Es wird eine neue Seite geöffnet, auf der folgende Frage steht: „Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?“ auf ja tippen.
- E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben.
- „Senden“.
- Instagram-Profilseite öffnen und
- auf der Profilseite die Einstellungen öffnen (drei Striche rechts),
- runter scrollen und auf „Info“ tippen,
- dort auf „Datenschutzrichtlinie“.
- In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein).
- Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken.
- Ins Eingabefeld „Wider“ oder „Widerspruch“ eintippen.
- Auf „Widerspruchsrecht“ tippen.
- Im ersten Absatz auf den Link „zu widersprechen“ tippen.
- E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben.
- Es wird eine neue Seite geöffnet, auf der folgende Frage steht: „Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?“ auf ja tippen.
Ein Widerspruch ist rechtlich gesehen nicht an eine Form gebunden. Sollten die Formulare nicht funktionieren, können Sie grundsätzlich auch per E-Mail widersprechen. Allerdings gibt es keine uns bekannten E-Mail-Adressen für die Widersprüche. Bekannte Adressen sind die aus dem Impressum: [email protected] für Facebook und [email protected] für Instagram.
Bei WhatsApp gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit. Denn bei WhatsApp gibt es keine öffentlichen Daten, die für das KI-Training verwendet werden sollen. Die Chat-Inhalte sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt, sodass Meta nicht darauf zugreifen kann. Nur das, was Sie an den Chatbot „Meta AI“ schreiben, könnte zu Trainingszwecken verwendet werden. Aber wenn Sie in den Chat mit dem blauen Kreis nichts schreiben, bekommt der (soweit wir wissen) auch keine Daten.
Für jede Mail-Adresse ist ein Widerspruch nötig
Laut den Datenschutzhinweisen von Meta müssen Sie nicht erneut widersprechen, wenn Sie bereits widersprochen haben. Darin heißt es auch, dass ein Widerspruch bei einem Netzwerk auch für das andere Netzwerk gelte, wenn man die Konten miteinander verknüpft habe. Das erkennen Sie zum Beispiel daran, wenn alle Ihre Konten in der Kontenübersicht als „Profile“ aufgeführt werden. Wenn nicht, muss für jedes Konto einzeln widersprochen werden. Das gilt auch, wenn Sie mehrere Konten bei Facebook und Instagram mit verschiedenen Mail-Adressen nutzen. Für jede Mail-Adresse ist ein Widerspruch nötig. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auch bei schon erfolgtem Widerspruch noch einmal widersprechen – etwa, wenn sich die E-Mail-Adresse geändert hat, mit der der Meta-Dienst genutzt wird.
Kann Meta den Widerspruch ablehnen?
Bislang hat uns noch niemand mitgeteilt, dass Meta einen Widerspruch zur Datenverarbeitung in KI abgelehnt habe. Sollte das allerdings doch passieren, gäbe es diese Möglichkeiten:
- Sie löschen Ihre bisherigen Beiträge und veröffentlichen keine neuen mehr.
- Sie löschen Ihre Konten bei Facebook und Instagram.
- Sie legen Beschwerde bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes ein. Dadurch wird Meta aber nicht sofort daran gehindert, Ihre Beiträge zu verwenden. Sie müssten in diesem Fall auch Punkt 1 umsetzen.
- Sie lassen sich in Ihrer Verbraucherzentrale beraten oder ziehen mit Hilfe einer Anwaltskanzlei vor Gericht und versuchen, ein Urteil gegen die Datennutzung zu erwirken. Auch das braucht erst einmal Zeit, sodass Sie auch in diesem Fall die erste Möglichkeit umsetzen müssten.
Widerspruch auch möglich, wenn Sie weder Facebook noch Instagram nutzen
Künstliche Intelligenz ist bei Meta schon länger ein Thema – in dem Programm „Meta AI“ zum Beispiel. Auch dafür hat der Konzern bereits Trainingsdaten genutzt – vermutlich aus dem Internet oder zugeliefert von anderen Unternehmen. Wenn Sie personenbezogene Daten von sich in KI-generierten Inhalten von Meta entdecken, gibt es auch ein Formular, über das Sie Zugriff auf Ihre Daten von so genannten Drittanbietern anfordern können. Sie finden es hier. Drittanbieter sind zum Beispiel Firmen, von denen Meta Daten bezieht, um seine KI-Modelle zu trainieren.
In dem Formular müssen Sie die so genannten Prompts angeben, über die Ihre Daten zum Vorschein kamen. Prompts sind die Befehle, die Sie eingeben, damit die KI etwas generiert (Bild, Text, Video etc.). Über das gleiche Formular können Sie Ihre personenbezogenen Daten von Drittanbietern korrigieren oder löschen lassen und gegen deren Verwendung Widerspruch einlegen.
Tätig werden sollten Sie auch, wenn Sie trotz Ihres Widerspruchs personenbezogene Daten von sich in KI-generierten Inhalten entdecken. Denn: Laut der Erklärung in den Widerspruchsformularen von Meta können Informationen über Sie trotz Ihres Widerspruchs für das Training der KI genutzt werden – zum Beispiel, wenn jemand ein Foto von Ihnen gepostet hat oder Sie von anderen in einem Text erwähnt werden. Weiteres unter www.verbraucherzentrale.nrw.
(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)