Polizei: Schützen Sie ihre Kinder Kinderbilder gehören nicht ins Netz

Kinderbilder gehören nicht ins Netz
Übernehmen Sie auch online Verantwortung und schützen Sie ihre Kinder. (Bild: Canva)

Ob beim Kindergeburtstag, in der Schule, beim Vereinsausflug, im Freibad oder im Sportverein: Schnell können alle geteilten Inhalte in falsche Hände geraten. Eltern, die gerade im Sommer regelmäßig Kinderbilder teilen, sollte bewusst sein, dass leicht bekleidete oder nackte Kinder womöglich das Interesse von Sexualtätern wecken.

Das Teilen von Videos und Fotos von Kindern in den sozialen Medien und per Messenger App sollte gut überlegt werden. Gerade Sexualtäter durchkämmen Instagram und Facebook nach eigentlich harmlosen Fotos, die sie in sexualisierten Kontext stellen können.

Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre

Auch für das Teilen mit Freunden und Verwandten gilt: Sind Aufnahmen verschickt oder ins Profil hochgeladen, haben Eltern nicht mehr in der Hand, was mit den Dateien geschieht. Deshalb rät die Polizei: Übernehmen Sie auch online Verantwortung und schützen Sie ihre Kinder.

Auch in geschlossenen Gruppen auf WhatsApp oder in Messengerdiensten geteilte Bilder sind nicht sicher davor, anderweitig verbreitet zu werden. Auch aus dem privaten Status können „Schnappschüsse“ weiterverbreitet werden.

In allen Bereichen, in denen Fotos von Kindern entstehen, sollte darauf geachtet werden, dass diese Fotos nur der Erlaubnis der Eltern geteilt werden. Denn auch kleine Kinder haben Persönlichkeitsrechte. Insbesondere Großeltern, Tagesmütter oder Babysitter sind sich oft ihrer Verantwortung in Bezug auf die Verbreitung von Fotos und Videos der ihnen anvertrauten Kinder nicht bewusst.

Die Polizei klärt auf

Was ist Sharenting? [Zusammengesetzt aus den Wörtern share (teilen) und parenting (erziehen)] bezeichnet das Teilen von Bildern und Videos der eigenen Kinder in den sozialen Netzwerken. Dabei wird oft die Privatsphäre des Kindes missachtet. Zudem können die Bilder von Dritten heruntergeladen, gespeichert und für ihre Zwecke missbraucht werden. Einmal geteilte Fotos und Videos können ungewollt weiterverbreitet werden.

Digitaler Fußabdruck

„Das Internet vergisst nichts“ ist inzwischen eigentlich ein Allgemeinplatz: jeder geteilte Post hinterlässt einen „digitalen Fußabdruck“. Weniger bewusst ist vielen, das gilt auch für Nachrichten in Messengerdiensten – selbst in „geschlossenen Gruppen“. So teilen Eltern oft unbedacht Bilder oder Videos ihrer Kinder von Kindergeburtstagen, auf Ausflügen oder bei Besuchen im Freibad über Messenger mit Freunden und Verwandten oder posten Fotos bei WhatsApp im Status – ohne sich über mögliche Folgen und Gefahren im Klaren zu sein.

Wenn Fotos und Videos in die falschen Hände gelangen:

Eltern, die regelmäßig Kinderbilder teilen, sollte bewusst sein, dass gerade leicht bekleidete oder nackte Kinder womöglich das Interesse von Sexualtätern wecken. Diese durchkämmen Instagram und Facebook nach eigentlich harmlosen Fotos, die sie in sexualisierten Kontext stellen können.

Eltern können nur vermeiden, dass die Bilder des eigenen Kindes unangemessen oder in einem strafrechtlich relevanten Zusammenhang verwendet werden, indem sie Bilder gar nicht erst posten.

Die meisten Eltern haben viele Möglichkeiten, ihr Familienleben auch anders im Netz zu präsentieren. Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) hat Tipps für den Umgang mit Kinderfotos in sozialen Netzwerken veröffentlicht.

Sechs Tipps für den Umgang mit Kinderfotos im Netz

  • Beziehen Sie Ihre Kinder mit ein.
  • Vermeiden Sie personenbezogene Daten des Kindes preiszugeben.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Sicherheits- bzw. Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Online-Netzwerken und Messengern.
  • Posten Sie keine Fotos von Kindern in peinlichen, unangenehmen oder unangemessenen Situationen.
  • Überlegen Sie, ob es für die Bildaussage des Fotos zwingend notwendig ist, das Gesicht des Kindes zu zeigen.
  • Nehmen Sie Ihre Vorbildfunktion wahr.

(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention/aktuelles)