Neues Gesetz Hier dürfen Raucher künftig nicht mehr qualmen – und dampfen

Hier dürfen Raucher künftig nicht mehr qualmen – und dampfen
Auch E-Zigaretten und sogenannte Vapes sind von den neuen Regeln für Raucher betroffen (Bild: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn)
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Deutsche Presse-Agentur
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In Schulen, Kitas und Behörden ist das Rauchen schon seit Längerem weitgehend untersagt. Künftig sollen jedoch noch mehr Orte für Zigaretten und ähnliche Produkte tabu werden. Was sieht die geplante Regelung vor?

Raucherinnen und Raucher in Baden-Württemberg müssen künftig noch genauer darauf achten, wo sie zur Zigarette greifen oder ihre E-Zigarette benutzen. Der Landtag will heute eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes beschließen.

Mit der Neuregelung wird das Rauchverbot auf weitere Bereiche ausgeweitet, in denen sich häufig Kinder und Jugendliche aufhalten. So soll das Rauchen künftig auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos und Freizeitparks untersagt sein. Außerdem sind keine Raucherzonen mehr auf Schulhöfen und keine Raucherzimmer in Behörden vorgesehen.

Die neuen Vorgaben gelten nicht nur für klassische Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten, Vapes und Shishas – selbst dann, wenn kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen möglicherweise gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.

Bis zu 500 Euro Bußgeld möglich

Wer gegen die neuen Bestimmungen verstößt, muss mit Geldstrafen rechnen. Beim ersten Verstoß können laut Gesetzentwurf bis zu 200 Euro fällig werden. Wird man innerhalb eines Jahres erneut erwischt, drohen sogar bis zu 500 Euro.

Die bisherigen Ausnahmeregelungen für Kneipen und Gaststätten bleiben größtenteils bestehen. Grundsätzlich ist das Rauchen dort zwar verboten, für Außenbereiche gelten jedoch weiterhin Ausnahmen. Zudem ist es in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern kein warmes Essen angeboten wird.

In größeren Gaststätten und Diskotheken darf weiterhin in abgetrennten Raucherräumen geraucht werden. Künftig muss bereits am Eingang auf diese Räume hingewiesen werden. Außerdem dürfen sie nur von Erwachsenen betreten werden. Halten sich Betreiber nicht an die Vorgaben, drohen Bußgelder von bis zu 3.330 Euro, bei Wiederholung sogar bis zu 6.500 Euro.

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.