BERLIN – Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Ziel ist es, steigende Zusatzbeiträge zu bremsen und die Finanzen der Krankenkassen langfristig zu sichern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte, damit werde die Grundlage für eine nachhaltige finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Ohne Reform drohten nach Regierungsangaben weitere Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber.
Weniger Kostensteigerungen im Gesundheitswesen
Kernpunkt des Gesetzes ist eine Begrenzung der Ausgabendynamik in nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens. Künftige Vergütungssteigerungen für Kliniken, Ärzte und Verwaltung sollen sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung oder an der sogenannten Grundlohnrate orientieren – maßgeblich ist jeweils der niedrigere Wert.
Auch im Krankenhausbereich sollen Kostensteigerungen stärker begrenzt werden. Tarifsteigerungen, die über den festgelegten Rahmen hinausgehen, sollen künftig nur noch teilweise berücksichtigt werden.
Im ambulanten Bereich will die Bundesregierung bisherige Sondervergütungen zurückfahren. Diese hätten laut Gesetzesbegründung keinen belegbaren Zusatznutzen für Versicherte gebracht.
Änderungen bei Leistungen und Zuzahlungen
Für Versicherte sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt im Kern bestehen, allerdings soll für bestimmte mitversicherte Partner künftig ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.
Zudem plant die Bundesregierung eine Erhöhung verschiedener Zuzahlungen um 50 Prozent. Betroffen wären unter anderem gesetzliche Eigenanteile bei Medikamenten und weiteren Leistungen. Härtefallregelungen sowie Befreiungen für chronisch kranke Menschen sollen bestehen bleiben.
Auch die Zuschüsse der Krankenkassen beim Zahnersatz sollen um zehn Prozent sinken.
Neu eingeführt werden soll außerdem ein Modell mit Teil-Arbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld. Dadurch könnten Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen schrittweise in den Beruf zurückkehren.
Einsparungen bei Kassen und neue Einnahmen
Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sollen dauerhaft gedeckelt werden. Zudem ist vorgesehen, Werbeausgaben der Kassen zu halbieren und Vergütungen für Führungskräfte stärker zu begrenzen.
Auf der Einnahmenseite setzt die Bundesregierung auf mehr Bundesmittel für die Versorgung von Grundsicherungsempfängern. Ab 2028 soll zusätzlich eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden.
Gleichzeitig ist wegen der Haushaltslage des Bundes eine Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung um zwei Milliarden Euro ab 2027 geplant.
Ziel: Beiträge stabil halten
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Gesamtpaket helfen, das erwartete Defizit der Krankenkassen im kommenden Jahr auszugleichen. Die Reform soll nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten werden.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)