Stadtbibliothek Tuttlingen erneut geschlossen – Angebote können trotzdem genutzt werden

Stadtbibliothek Tuttlingen erneut geschlossen – Angebote können trotzdem genutzt werden
Bibliothek / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Tuttlingen – Anlässlich des bundesweiten Corona-Lockdowns bleibt die Stadtbibliothek von Mittwoch, 16. Dezember, bis voraussichtlich Samstag, 9. Januar 2021, für den Publikumsverkehr geschlossen.

Bereits vor der Schließung ausgeliehene Medien werden automatisch bis zum 12. Januar verlängert. Die Verlängerung wird nicht im Medienkonto angezeigt, gilt aber für alle Medien, die bis zum 15. Dezember ausgeliehen wurden. Wird im Medienkonto ein Datum angezeigt, das über den 12.01.2021 hinaus geht, gilt das spätere Datum als Leihfrist. Die Bezahlung etwaiger offener Gebühren erfolgt vor Ort in der Stadtbibliothek, sobald diese wieder geöffnet ist. Da jedoch noch nicht abzusehen ist, wie die Stadtbibliothek im Januar wieder öffnen kann, wird empfohlen, sich zu Mitte Januar auf www.stadtbibliothek-tuttlingen.de zu den dann geltenden Öffnungszeiten und Abgabefristen zu informieren. So können etwaige Versäumnisentgelte, die durch eine verspätete Medienrückgabe entstehen, vermieden werden.

Damit das Medienangebot trotzdem genutzt werden kann, besteht weiterhin der kontaktlose Lieferdienst per Bücherbus. Gewünschte Titel können von zu Hause aus über den Online-Katalog der Stadtbibliothek recherchiert und der Stadtbibliothek telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. Das Liefergebiet ist auf Tuttlingen und die Stadtteile Eßlingen, Nendingen und Möhringen begrenzt. Die Lieferung erfolgt im alten Jahr am 18. und 22. Dezember und im neuen Jahr wird am 5. und 8. Januar zugestellt. Weitere Termine sind in Planung.

Bibliotheksnutzer mit gültigem Leseausweis können auch das digitale Angebot der Stadtbibliothek nutzen. Bei der sogenannten Onleihe stehen über 30.000 E-Books, E-Audios und E-Tutorials zur Verfügung. Diese können ganz bequem und kontaktlos von zu Hause ausgeliehen werden. Die Onleihe funktioniert mit einer ganzen Reihe von Geräten, z. B. mit einem gängigen E-Reader, Smartphone, Tablet oder Computer. Voraussetzung für den Download ist lediglich eine Internetverbindung. Ist die Leihfrist abgelaufen, ist keine aktive Rückgabe nötig. Die Datei lässt sich dann nicht mehr öffnen und kann gelöscht werden. Und wer noch keinen Bibliotheksausweis hat, kann diesen ebenfalls online beantragen.

Die Bibliotheksmitarbeiterinnen sind noch bis einschließlich 23. Dezember und im neuen Jahr wieder ab dem 4. Januar telefonisch  unter 07461 161 246 sowie per E-Mail an [email protected] erreichbar.