Stadt unterstützt weiterhin hiesige Gewerbetreibende

Stadt unterstützt weiterhin hiesige Gewerbetreibende
Antrag für das Finanzamt / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Friedrichshafen (wb) -Im vergangenen Jahr hat die Stadt Friedrichshafen einer Vielzahl von Unternehmen eine zinslose Stundung der Gewerbesteuer gewährt. Auch 2021 sollen die lokalen Gewerbetreibenden auf ihren Antrag hin unterstützt werden, teilt die Stadtverwaltung mit.

Den Stundungsantrag können alle Gewerbetreibenden stellen, die durch die Corona-Einschränkungen in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, also nachweislich unmittelbar und erheblich betroffen sind. Die Stundungserleichterungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021, im Falle von angemessenen Ratenzahlungen sogar bis 31. Dezember 2021. Sie umfassen folgende Forderungen: Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie städtische Mieten und Pachten für Gewerbeimmobilien.

Bei der Gewerbesteuer ist zu beachten, dass zunächst das örtliche Finanzamt mit einem Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2021 kontaktiert werden muss. Begründete Stundungsanträge können unter [email protected] eingereicht werden. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtkasse unter Telefon 0 75 41 / 203-1320 zur Verfügung.