Tuttlingen hebt die Unechte Teilortswahl auf -Gemeinderat hat künftig 32 Sitze

Tuttlingen hebt die Unechte Teilortswahl auf -Gemeinderat hat künftig 32 Sitze
Geänderte Regeln: Wenn im Juni 2024 der nächste Gemeinderat gewählt wird, findet die Unechte Teilortswahl keine Anwendung mehr. (Bild: Stadt Tuttlingen)

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Die Stadt Tuttlingen hebt die Unechte Teilortswahl auf. Dies beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag. Erstmals nach dem neuen Modus gewählt wird dann bei den Kommunalwahlen im Frühjahr 2024.

Die Unechte Teilortswahl wurde nach der Kommunalreform Anfang der 1970er-Jahre eingeführt. Die Idee dahinter: Eingemeindete Orte sollen eine Garantie haben, dass sie auch in den neuen Gemeinderäten vertreten sind. In Tuttlingen bedeutet dies, dass seit damals Möhringen mindestens fünf Sitze im Gemeinderat haben muss, Nendingen drei und Eßlingen einen.

Doch die Unechte Teilortswahl hatte immer auch Nachteile: So trug sie in Städten mit vielen Teilorten dazu bei, dass die Gemeinderäte aufgebläht wurden. Vor allem aber entsprach das Verhältnis der Sitze oft nicht den Anteilen an den Einwohnerzahlen – vor allem kleine Teilorte waren oft deutlich stärker in den Gemeinderäten vertreten als es ihrer Einwohnerzahl entsprochen hätte. Dies trifft auch auf den Tuttlinger Gemeinderat zu: So hatte bis jetzt Eßlingen mit einer Einwohnerzahl von knapp 400 Einwohnern immer Anspruch auf mindestens einen Sitz.

Würde man diesen Schlüssel auf ganz Tuttlingen anwenden, müsste die Anzahl der Sitze sogar über der rechtlich möglichen Zahl von Gemeinderäten liegen. Ein weiterer großer Nachteil der unechten Teilortswahl: Der Wähler war bisher in der Verteilung seiner Stimmen auf die verschiedenen Wohnbezirke eingeschränkt. Und durch dieses komplizierte Wahlsystem entstanden auch viele Fehlstimmen und ungültige Stimmen. 

Vor allem die unterschiedliche Gewichtung der Stimmen war es dann, die in anderen Städten zu Klagen gegen die Unechte Teilortswahl führten. Aus diesem Grund erklärte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Juli 2022 auch die Gemeinderatswahl 2019 in Tauberbischofsheim für ungültig, wo ebenfalls  die Unechte Teilortswahl mit unausgeglichenen Sitzverhältnissen angewendet wurde. Ein ähnliches Urteil hätte jederzeit auch für Tuttlingen gefällt werden können, wenn jemand entsprechend geklagt hätte.

Bereits im Sommer befasste sich der Gemeinderat daher mit dem Thema – und beschloss seinerzeit, trotz der Rechtsunsicherheit die Unechte Teilortswahl beizubehalten. Nun kam das Thema erneut auf die Tagesordnung. Im Vorfeld hatte die LBU-Fraktion beantragt, die Unechte Teilortswahl zwar beizubehalten, Möhringen und Eßlingen dabei aber zu einem Wahlbezirk zusammen zu legen. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit der Gemeinderäte abgelehnt.

Mit Mehrheit wurde beschlossen, die Unechte Teilortswahl nun doch aufzuheben. Die neue Regelung gilt dann erstmals bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024. Beschlossen wurde außerdem eine Änderung der Hauptsatzung: Demnach wird der Tuttlinger Gemeinderat dann generell 32 Sitze haben.

(Pressemitteilung: Stadt Tuttlingen)