Wenn Kinder sterben bleibt für die Angehörigen die Welt stehen. Trotz des großen Schmerzes müssen Formalitäten erledigt werden und es entstehen Kosten. Die Stadt Tuttlingen verzichtet in Zukunft auf die Gebühren von Kindergräbern.
Der Verwaltungsausschuss hat am Montag auf Anregung von LBU-Stadtrat Jürgen Hau vorgeschlagen, bei Kindern bis 6 Jahren künftig auf Bestattungsgebühren zu verzichten. OB Michael Beck griff diese Anregung gerne auf – und der Ausschuss folgte dem Vorschlag mehrheitlich, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Tuttlingen.
Positiv aufgenommen wurden auch die anderen Änderungen der Friedhofsgebühren. Diese werden in regelmäßigen Abständen neu kalkuliert, da Friedhöfe weitgehend kostendeckend arbeiten müssen. Bei den jüngsten Berechnungen gab es einige Verschiebungen. In manchen Fällen sinken die Gebühren dabei sogar – trotz der allgemein gestiegenen Unterhaltskosten.
Nutzungsgebühren für Aussegnungshalle bleiben gleich
So kostet ein Einzelgrab mit 30 Jahren Liegedauer ab 1. August 2.490 Euro (bisher 3.090 Euro), ein Doppelgrab 3.780 Euro (bisher 4.710 Euro). Bei Erdreihengräbern steigen die Gebühren hingegen von 1.500 auf 1.840 Euro, bei Urnenreihengräbern von 740 auf 970 Euro. Unverändert bleiben die Nutzungsgebühren für die Aussegnungshalle: Sie bleiben bei 320 Euro, für den kleinen Trauerraum bei 160 Euro. Etwas teurer wird hingegen die Kreation: Hier werden statt bisher 367 Euro künftig 440 Euro berechnet.
(Quelle: Stadt Tuttlingen)